Ist der Vater berechtigt seinen hälftigen Anteil an der privaten Krankenversicherung seines Kindes z
vom 8.3.2005
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Bisher wurde der private KV-Beitrag des Kindes jeweils zur Hälfte von der Mutter und vom Vater (zusätzlich zu den Unterhaltsverpflichtungen des Vaters) getragen. ... Ist der Vater berechtigt seinen hälftigen Anteil an der privaten KV seines Kindes zu halbieren? Beispiel: - privater KV-Beitrag für das Kind 100 EUR - bisher 50 EUR Mutter, 50 EUR Vater - jetzt 50 EUR vom Arbeitgeber der Mutter - der Vater beabsichtigt jetzt seinen Anteil an der privaten KV seines Kindes auf 25 EUR zu kürzen.