Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn der Vater auf Feststellung der Vaterschaft klagt, bedarf es nicht mehr die Zustimmung der Kindesmutter. Die Zustimmung der Kindesmutter wird durch den Beschluss des Familiengerichtes dann ersetzt.
Wenn der Kindesmutter vor Vaterschaftsfestellung das Sorgerecht für das Kind entzogen wird, bekommt das Kind einen Vormund, in der Regel ist dies zunächst das Jugendamt. Dieser vertritt dann die Rechte des Kindes auch in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren.
Eine Wahl hat die Kindesmutter nicht. Wenn der Vater einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft führt, so wird das Verfahren zwischen Vater und Kind geführt. Die Mutter ist hier Beteiligte.
Der Vater dessen Vaterschaft nicht festgestellt ist, hat keine Rechte in Bezug auf das Kind. Er hat damit weder Anspruch auf Umgang, noch kann er eine medizinische Behandlung an dem Kind vornehmen lassen.
Eine wirksame Prävention ist leider nicht möglich. Wenn hier eine Entführung und Beschneidung des Kindes angedroht wird, kann eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragt werden, so dass sich der potentielle Vater weder Mutter noch Kind nähern darf.
Sollte es zu einer Entführung und Beschneidung kommen, greift wegen der Entziehung Minderjähriger § 235 StGB
. Diese Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren Haft bestraft.
Die Bescheidung würde mindestens eine Köperverletzung nach § 223 BGB
darstellen und wird ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 05.02.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Fachanwalt für Familienrecht