Unterhaltsberechnung für Kind aus erster Ehe
vom 31.10.2005
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ich, als Unterhaltsverpflichteter, habe eine Nettoeinkommen von ca. 3500 EUR je Monat, bin in zweiter Ehe verheiratet und habe aus dieser Ehe wiederum zwei Kinder (18 Jahre -Schüler- und 5 Jahre), die über kein eigenes Einkommen verfügen. ... Ehefrau ist berufstätig und besitzt ein eigene Einkommen von ca. 1400 EUR netto monatlich.