Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1) Ich würde jetzt gerne mit Zustimmung meines Sohnes das Haus verkaufen und mir eine Eigentumswohnung zulegen. geht das so einfach ???
Ja, Sie können mit dem Haus so verfahren. Da das Haus in Ihre und im Eigentum des Sohnes steht, können Sie das Haus mit seiner Zustimmung auch verkaufen.
Im Rahmen der Trennung muss Ihre Frau aus dem Haus ausziehen. Sie kann auch wohnen bleiben, muss dann aber ein Mietverhältnis mit Ihnen oder dem neuen Eigentümer eingehen.
Sie sollten Ihrer Frau mitteilen, dass das Haus verkauft wird und Sie ausziehen soll. Die Frau muss aber ausreichend Gelegenheit bekommen, sich eine neue Wohnung zu suchen.
Daher sollten Sie ihr eine großzügige Frist bis zum Verlassen des Hauses setzen. Solange können Sie von ihr aber auch eine Nutzungsentschädigung, also eine Beteiligung an den laufenden Kosten verlangen.
2) Unterhalt - Gibt es etwas, was ich unbedingt beachten sollte?
Bis zur Scheidung schulden Sie Ihrer Frau Trennungsunterhalt. Errechnet wird dieser anhand Ihrer Beider Einkommen unter Berücksichtigung diverser Verbindlichkeiten.
Solange die Frau kostenfrei in Ihrem Haus lebt, muss sie sich z.B. einen sogenannten Wohnvorteil oder eine fiktive Miete anrechnen lassen.
In etwa werden Sie ihr 300 Euro monatlich zahlen müssen. Sie sollten den genauen Unterhaltsbetrag aber nochmal unter Vorlage aller relevanter Unterlagen anwaltlich berechnen lassen.