Barunterhalt bei Volljährigen
beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Sie lebt bei der Mutter und besucht seit August 2006 eine Privatschule (die Kosten hierfür teilen sich die Eltern). Der Vater zahlt seinen Barunterhalt an die Tochter, wovon sie jedoch bis Ende letzten Jahres lediglich ein Taschengeld in Höhe von 15 € erhalten hat; ein Sparbetrag wurde vom Unterhalt nicht zurückgelegt. Frage: Die Mutter verlangt von der Tochter einen Unkostenbeitrag für das Wohnen zu Hause.