Vergleich Unterhalt
vom 26.9.2016
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Im Zuge einer Unterhaltsklage wird vor Gericht ein Vergleich über die Höhe und Dauer der Zahlungen geschlossen. Im Beschluss vom Gericht wird die Höhe als unveränderlich angegeben und auch eine Freistellung vom Kindesunterhalt angegeben. In der Unterhaltsklage waren noch der Wohnwert (Höhe ist stritig) und Tilgungs-Zinszahlungen, für das im gemeinsamen Besitz befindliche Haus, angegeben.