Ab wann kann ich für ein uneheliches Kind nicht mehr belangt werden?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch / Düsseldorf
Liebe AnwaltIn mit Schwerpunkt Familienrecht, meine Situation ist die folgende: ich bin mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Vater des Kindes einer Frau, mit der ich vor einem Jahr für einige Tage ungeschützt Verkehr hatte. ... Bei zwei anderen in Frage kommenden Väter fiel der Vaterschaftstest negativ aus. ... Er steht folglich in der Geburtsurkunde und ist der rechtliche Vater des Kindes.