Ich erbitte Ihre Einschätzung zu folgendem SV: Bin geschieden und unterhaltspflichtig aus einem Prozess-Vergleich in 1998 2 Töchtern (14 und 17) gegenüber, die im Eigentum der Ex mit neuem Mann leben, verdiene ca.1780 Euro netto und zahle als Beamter private Krankenpflichtversicherung iHv 123 Euro monatlich.Ich lebe im bezahlten Haus auf 30m2 unbeheizbarem Dg-Raum, da ich zZt noch 2 Zimmer an Azubis zu je 210Euro vermiete und nach Art der Wg etliche Zusatzleistungen wie Heizung, Wasser, Strom, Internet-und festnetzflat, WaMa-Benutzung, anteiliger Mitnutzung der 120m2 des Hauses (incl.Küche, WoZi)usw in der erzielten Rundum-sorglos-Miete ohne Mietvertrag mündlich eingeschlossen habe und darauf Abschläge bezahle.Das Wohnen im eigenen Haus kann so wohl nicht voll angerechnet werden. ... In 10.08 zahlte ich vollen Unterhalt.In 11.08 bis 1.3.09 verringerten Unterhalt lt Anwaltsberechnung.T17 wird zum 31.3.nach halbjähriger Probezeit gekündigt.Die Gegenpartei verlangt ab 1.4.09 (!) vollen Unterhalt wie vor der Ausbildung von T17.Da T17 ihre Bezüge am Ende des Arbeitsmonats, nämlich ebenso zum 31.3. erhält, bin ich der Ansicht, dass ich diese wie bisher in der Unterhaltszahlung zum1.April.09 berücksichtigen kann. 6x Bezüge = 6x verringerter Unterhalt.Im April kann T17 ja nicht bedürftig sein, da sie ihre Bezüge vom 31.3. noch hat.Wenn ich danach die Ende-März-Bezüge im April berücksichtigen kann, dann aber ohne Anrechnung des ausbildungsbedingten Betrages von 90 Euro, denn sie ist ja ab 1.4. arbeitslos.