Unterhalt-Besuchsrecht bei noch nicht eingereichter Scheidung
vom 5.4.2011
48 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Carolin Richter / Dresden
Wir Beide wollen keine Scheidung ( daher wird auch kein Trennungsunterhalt festlegbar, weil keiner die Scheidung einreicht), ich weiß wenn er die Scheidung einreichen würde könnte ich diese durch Widerspruch herauszögern und hätte längstens 3 Jahre Trennungsunterhalt. Aber ohne Einreichung einer Scheidung-kein Trennungsunterhalt.