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Abfindung nach Scheidung

25. Juli 2008 10:49 |
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Familienrecht


Hallo, ich befinde mich in einer verzwickten Lage, ich lebe in einer ländlichen Gegend und finde irgendwie keinen Anwalt, der sich dieser Sache annehmen will (kann). Hier der Sachverhalt:
1997 habe ich den Vater meines, damals 1-jährigem Sohn geheiratet. Er arbeitet in der Firma seines Vaters, bekommt seit ich denken kann offiziell für seine Arbeit nur einen Mindestlohn und bestreitet derweil seinen gesamten Lebensunterhalt mit Geldern, die er so nebenbei von seinem Vater kassiert.
Er wohnt übrigens in einem der unzähligen Mietshäuser seines Vaters ohne Miete zu zahlen..
Auch ich arbeite seit 1996 in dieser Firma mit. - War bis vor ein paar Monaten als "geringfügig Beschäftigt" angemeldet. Trotz unzähligen Versuchen meinerseits und Versprechungen der anderen Seite wurde ich nie wirklich angemeldet und das, obwohl ich im Grunde genommen Vollzeit arbeitete! Ich wurde mit dem Satz: "für dich ist doch später gesorgt" jahrelang hingehalten... Das hat sich jetzt, nachdem ich gedroht habe aufzuhören zwar geändert, aber die 12 Jahre in denen ich für "nichts" gearbeitet habe wirken sich natürlich auf eine spätere Rentenzahlung nicht gerade positiv aus. Vor ein paar Monaten wurde ich nach langen Diskussionen endlich offiziell zumindest als Halbtagskraft angemeldet.
Im Jahr 2006 habe ich mich von meinem Mann getrennt, arbeite aber, wie gesagt noch weiterhin in der Firma, die sich inzwischen zu einem sehr gut laufendem, mittelständigem Betrieb mit ca. 30 Arbeitern und enormen Jahresumsätzen entwickelt hat.
Wir engagieren uns vorallem unserer Kinder zuliebe, aber die ganze Situation ist für mich oft nicht gerade leicht! Mein Mann leitet übrigens inoffziell seit Jahren den Betrieb, nachdem sein Vater aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr konnte. Trotzdem bekommt er nach wie vor offiziell nur einen Mindestlohn von ca. 1600,00 Euro (brutto) bezahlt. Es liegt auf der Hand, dass meine Person dafür der Grund ist! Wenn er nichts hat, kann ich nichts fordern...
Von seinem kargen Nettolohn zahlt er mir monatlich 900,00 Euro. Wir haben zwei Kinder (10 und 12 Jahre alt) die in meinem Haushalt leben. Leben tu ich derweil in einem Haus meines Schwiegervaters (welches mein Mann inoffiziell durch Einbrinung eines fälligen Bausparvertrages mitfinanziert hat) Ich zahle eine Miete von 480,00 € monatlich.
Um eine Scheidung habe ich mich nie gekümmert, da ich davon aus ging, dass es mir zugute kommt, so lange wie möglich verheiratet zu sein.
Nun hat mein Mann vor, die Scheidung einzureichen und ich bekomme leichte Panik. Ich weiß nicht recht, wie ich mich verhalten soll.Was passiert, wenn die Kinder volljährig sind. Ich befürchte, dass man mich fallen lässt und ich, trotz arbeit und Kindererziehung mit leeren Händen da stehe!
Ich möchte keinen Streit, ich würde gerne eine friedliche Lösung finden, aber ich befürchte, dass es nicht sehr leicht wird für mich in Zukunft...
Ich sehe es so: Ich habe die Firma mit aufgebaut, habe eine verantwortungsvolle Position dort, hab immer funktioniert, wie alle es von mir erwarteten, bin der Kinder wegen in ein Haus meines Schwiegervaters gezogen (damit alle zufrieden sind) und stehe trotzdem irgendwann mit leeren Händen da, weil mein Mann ja offiziell NICHTS besitzt!Was kann ich tun? Wie soll ich vorgehen?
Ich hoffe, dass sich irgendwer die Zeit nimmt mir einen Ratschlag zu geben!
Danke im Voraus

Sehr geehrte Fragestellerin,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und insbesondere unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Grundsätzlich ist jeder Ehegatte dazu verpflichtet, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, sei es durch eigene Erwerbstätigkeit oder aus Einkünften aus seinem Vermögen.
Ist es Ihnen nicht möglich, Ihren Lebensunterhalt, der den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht, aus eigenen Mitteln zu bestreiten, so haben Sie für die Zeit der Trennung einen Anspruch auf Trennungsunterhalt gem. § 1361 BGB . Bei der Berechnung werden dem Bedarf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute, also das so genannte eheprägende Einkommen zugrunde gelegt.

Diesen Anspruch auf Trennungsunterhalt haben Sie bis zur Scheidung. Danach haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. Auch hier wird wieder das Einkommen von Ihnen beiden berücksichtigt. Nach § 1569 BGB hat ein Ex-Ehegatte gegen den anderen einen Unterhaltsanspruch, wenn er nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.

Bei der Leistungsfähigkeit Ihres Ehemanns ist zu berücksichtigen, dass diese auch durch seine Erwerbsfähigkeit bestimmt wird. Dies bedeutet, dass er seine Arbeitskraft so gut wie möglich einsetzen und sich Einkommen anrechnen lassen muss, welches er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit, unter Umständen auch durch einen Arbeitsplatz- oder Berufswechsel, erreichen könnte. Es ist Ihrem Ehemann also nicht möglich, seine Unterhaltspflicht dadurch zu schmälern, indem er mit seinem Arbeitgeber, hier sogar der eigene Vater, ein geringes Arbeitseinkommen vereinbart. Es ist daher möglich ein fiktives Einkommen, das für Ihren Mann bei entsprechender Bemühung erreichbare Einkommen, anzusetzen.

Sie selbst haben, aufgrund der Kinderbetreuung, nur eine eingeschränkte Erwerbsobliegenheit.

Sie haben außerdem einen Auskunftsanspruch gegen Ihren Mann. Auf diesem Wege können Sie in Erfahrung bringen, welche Einkünfte Ihr Ehemann tatsächlich erzielt und ob er sonstiges Vermögen angespart hat.

Dass Ihre Tätigkeit in dem Unternehmen jahrelang nicht offiziell angemeldet wurde ist für Sie sicherlich nachteilig, ein Anspruch auf Nachversicherung lässt sich hier aber wohl kaum durchsetzen.

Sollte Ihnen Ihr Schwiegervater kündigen, denken Sie bitte an eine Kündigungsschutzklage und die damit verbundene 3-Wöchige Frist.

Die Klärung dieser Angelegenheit erfordert einen rechtlichen Beistand. Ich kann Ihnen daher nur raten, einen Anwalt, z.B. aus der nächsten größeren Stadt, zu beauftragen, um weitere Nachteile zu vermeiden.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller
(Rechtsanwalt)


Rückfrage vom Fragesteller 25. Juli 2008 | 12:42

Hallo Herr Müller,
danke für die rasche Antwort.
All das, was Sie mir mitgeteilt haben ist für mich allerdings nichts Neues.
Soll heissen - eine ähnliche Auskunft habe ich bereits von einem Anwalt vor Ort bekommen.
Meine Frage ist im Grunde genommen: Kann es wirklich sein, dass mein Mann sich durch die "Schwarzabeit-Sache" die er seit Jahren durchzieht jeglicher Verpflichtung - und ich meine hiermit eine evtl. Abfindung zu meiner Existenzsicherung bei einer Scheidung - entziehen kann?!
Gibt es keine rechtliche Möglichkeit diese Sache anzufechten? Ihm stehen fast uneingeschränkte Gelder zur Verfügung, jetzt und nach der Scheidung, und ich kann da nichts ausrichten? Ich hab alles mit aufgebaut und soll jetzt - nur weil es mit der Ehe nicht geklappt hat und er offiziell nichts mit der Firma zu tun hat - einfach so abdanken?
Das klingt verbittert und irgendwie bin ich das auch...
Verständlich...
Ich kenne das neue Scheidungsgesetzt, aber gibt es da keine Ausnahmen, bzw. Ausnahmeurteile oder so was in der Art? Ich möchte mit ihm keine Schlammschlacht ausfechten, aber wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wär ich auch dazu bereit.
Ich fühle mich ausgebeutet und ausgenutzt von der ganzen Familie!
Im Übrigen habe ich Kenntnisse über firmeninterne Machenschaften, die weder gesetzmässig noch legal sind - möchte das natürlich nicht genauer ausführen hier...
Ich hoffe Sie nehmen sich die Zeit mir nochmals zu antworten. Vielleicht an meine E-Mail Adresse weil ich nicht unbedingt möchte, dass diese Sache im Netz steht!
Vielen Dank im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2008 | 10:14

Sehr geehrte Fragestellerin,

Der Bedarf des Unterhaltsberechtigten richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
Den Unterhaltspflichtigen trifft die Obliegenheit, im Interesse des Unterhaltsberechtigten seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen. Tut er dies nicht, muss er sich fiktive Einkünfte anrechnen lassen. Entspricht das Einkommen Ihres Mannes aber dem, was er während Ihrer Ehe verdient hat, entspricht es also den ehelichen Lebensverhältnissen, so ist auch nur dieses Einkommen anzusetzen. Sollte das Einkommen nicht ausreichen, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, so muss er sich Einkommen anrechnen lassen, welches er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit, unter Umständen auch durch einen Arbeitsplatz- oder Berufswechsel, erreichen könnte.

Können Sie aber nachweisen, dass Ihr Mann „schwarz arbeitet“, über den Mindestlohn hinaus also weitere Zahlungen erhält, und diese auch während Ihrer Ehe erhalten hat, so kann man davon ausgehen, dass Ihren ehelichen Lebensverhältnissen ein höheres Einkommen zugrunde lag. Dies sollten Sie, mit entsprechenden Beweisen, z.B. Kontoauszügen oder ähnlichem, vor Gericht darlegen.
Sie können außerdem versuchen von Ihrem Arbeitgeber eine Nachversicherung für die Zeit, in der Ihre Tätigkeit nicht angemeldet war, zu fordern. Ob sich ein solcher Anspruch durchsetzen lässt, ist jedoch fraglich.

Ich rate Ihnen dringend einen Anwalt mit der Klärung Ihrer Angelegenheit zu beauftragen. Gerne können Sie sich diesbezüglich bei mir melden.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller
(Rechtsanwalt)

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