Ich lebe seit ca. 5 Jahren in Asien und komme nur zu gelegentlichen Kurzbesuchen nach Deutschland, habe aber noch einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland.Vor über 1 Jahr habe ich mit Internet Auktoinen begonnen. ... ZPO im Wege der einweiligen Verfügung und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, folgendes angeordnet: Der Antragsgegner hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ortnungsgeldes bis zu XXXXX Euro ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, Bildträger, die nicht von der USK freigegeben und / oder nicht gekennzeichnet worden sind oder mit keine Jugendfreigabe gekennzeichnet sind, im Internet zum Kauf anzubieten oder anbieten zu lassen. Und Bildträger, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach §24 III S.1 JuSchG bekannt gemacht wurde, öffentlich zu bewerben und / oder im Internet zum Kauf anzubieten oder anbieten zu lassen.