Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt, bezogen auf Ihre Fragen, beantworten:
Vorab erlaube ich mir den folgenden Hinweis:
Das Gesetz sieht Regelungen für bestimmte Vertragstypen vor. Es erlaubt Ihnen aber zumeist, dass Sie im Einzelfall in ihrem Vertrag ergänzende oder abweichende Regelungen treffen. Anders ist es nur, wenn eine gesetzliche Regelung nicht abdingbar ist, sondern zwingend vorschreibt, dass von ihr in Verträgen nicht abgewichen werden darf.
Diese Abweichungen können Sie durch allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, die für eine Vielzahl von Verträgen Anwendung findet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben Ihnen also die Möglichkeit - soweit zulässig - in gewisser Art und Weise zu Ihren Gunsten von der gesetzlichen Wertung abzuweichen.
Zu Ihren Fragen:
- Sind AGB verpflichtend oder können wir zum Start auch einfach auf die im BGB und HGB definierten Pflichten verweisen und so zunächst (für 1-2 Monate) keine AGB aufführen
Nein, die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht verpflichtend. Sie müssen auch nicht auf das BGB oder das HGB verweisen. Diese gesetzlichen Vorschriften gelten automatisch, soweit anwendbar (z.B. HGB nicht anwendbar bei Verbrauchern).
- Sind wir bei nicht vorhandenen AGB abmahnbar? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für solch eine Abmahnung?
Da Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht verpflichtend sind, können Sie auch nicht berechtigt wegen Nichtvorhandenen AGB auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Anders ist es bei fehlerhaften AGB (zB fehlerhafte Widerrufsbelehrung). Insoweit empfiehlt es sich die AGB, wenn Sie welche verwenden, vorab prüfen zu lassen. Wenn Sie erst einmal keine AGB verwenden sind sie auch auf der sicheren Seite.
- Sind wir bei etwaigen Abmahnungen als UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsführer evtl. sogar mit unserem Privatvermögen haftbar, da es fahrlässig wäre keine AGB zu hinterlegen? Oder würde lediglich die Gesellschaft haften?
Bei schuldhaften Verstößen des Geschäftsführers haftet dieser / haften diese gegenüber der UG, den Gläubigern gegenüber haftet allerdings nur die UG selber. Wenn Sie keine AGB haben, müssen Sie aber auch keine Inanspruchnahme befürchten. Denn dann gilt das Gesetz. Es ist nicht fahrlässig, wenn Sie allein die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen lassen.
- Gibt es andere Workarounds um zu verhindern, die AGBs zum jetzigen Zeitpunkt teuer erstellen zu lassen
Einen "Workaround" gibt es nicht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann ist der Weg über einen Anwalt unausweichlich, insbesondere wenn Sie sich absichern wollen.
Ansonsten gibt es diverse Angebote im Internet, die bei dem Erstellen von AGB unterstützen (zB. www.smartlaw.de, e-recht24.de und viele weitere). Diese Angebote bieten eine gewisse Vorlage. Eine Möglichkeit - der kostengünstigeren Erstellung - ist unter Umständen, dass Sie diese Angebote als Hilfen und Orientierung für Ihre eigene Erstellung nutzen und damit die Regelungen schon einmal an Ihr Geschäftsmodell anpassen. Danach kann einen Anwalt noch einmal genau überprüfen, ob es alles so passt. Insoweit ist es dann möglicherweise weniger Arbeit für einen Anwalt.
Hinweis:
Insoweit möchte ich aber darauf hinweisen, dass Sie unter Umständen zwei Arten von allgemeinen Geschäftsbedingungen brauchen: einmal gegenüber Ihren Subunternehmern (Ausschluss der eigenen Haftung, etc) und gegenüber dem Endkunde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Herzlichste Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Epping
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