Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen gerne wie folgt:
Zu 1:
Bitte beachten Sie, daß es sich hier lediglich um eine Erstberatung handelt und alle erdenklichen Gefahren von Abmahnungen bei geschäftlichen Aktivitäten im Internet nicht abgehandelt werden können.
Wenn Sie selbst keine Produkte, Dienstleistungen o.ä. verkaufen brauchen Sie keine Widerrufsbelehrung für Online-Verträge. Jedoch müssen Sie auf den erwähnten Seiten durch eindeutige Kennzeichnung deutlich machen, daß es sich um kein Angebot von Ihnen handelt, sondern um einen externen Link. Ich gehe davon aus, daß Sie sich die - schriftlich bestätigte - Einwilligung der jeweiligen Firmen geben lassen, deren Profil Sie veröffentlichen.
Da aus Ihrer Frage nicht genau hervorgeht um welche Firmen es sich handelt ist hier noch ein Hinweis auf die Verletzung des Urheberrechts angebracht (d.h. wenn die von Ihnen gelistete und mit einem Link versehene Website z.B. illegale Downloads o.ä. anbietet):
Wenn auf einer Webseite Nutzer auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verlinken, so hat der Forumbetreiber nach der Rechtsprechung zumindest gewisse Prüfungs- und Überwachungspflichten. Allerdings ist dazu auch ausgeführt worden, daß man solche Pflichten nicht überspannen darf, und der Betreiber – ohne Kenntnis einer Rechtsverletzung – nicht verpflichtet ist ständig den gesamten Inhalt überprüfen muß.
Insbesondere im Bereich der Urheberrechtsverletzungen ist die Zahl der Rechtsstreitigkeiten hoch und es ist mit weiteren Veränderungen bzgl. der Pflichten eines Webseitenbetreibers zu rechnen, der Links zu den Angeboten anderer Webseiten unterhält.
Ansonsten ist nach § 5
Telemediengesetz noch die Pflicht zu erwähnen, auf der Webseite ein Impressum mit den nach dieser Regelung notwendigen Angaben verfügbar zu machen.
Hierzu gehört insbesondere:
- Name und Anschrift sowie bei juristischen Personen die Rechtsform
- Kontaktdaten für eine Kontaktaufname, einschließlich email und die Telefonnummer
- Handelsregisternummer bei Eintragung in das Handelsregister
- USt-Identifikationsnummer
Zu 2:
Eine gesetzliche Pflicht zur Benutzung von AGB gibt es nicht. AGB dienen dazu für den Verwender die gesetzlichen Regelungen in wesentlichen Punkten im Verhältnis zum Vertragspartner abzuändern und vorteilhaftere Regelungen durchzusetzen.
Daher würde ich Ihnen bei Ihrem Geschäftsmodell empfehlen gegenüber Ihren Mitbewerbern/Vertragspartnern einen Mustervertrag oder AGB zu verwenden um Risiken zu vermeiden. Hierzu können Sie mich gerne unter der angegeben Adresse kontaktieren.
Zu 3:
Zu geschäftlichen Aktivitäten im Internet werden ständig neue Regelungen erlassen.
Das neueste Beispiel sind die verschärften Anforderungen bei kostenpflichtigen Angeboten mit Kunden im Internet. Hier müßte man Ihre Webseite und Ihr Vorhaben noch genauer prüfen, um die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zu erläutern.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 30.08.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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