Gläubiger beauftragt Gerichtsvollzieher ohne Mahnung des Schuldners
vom 28.12.2022
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich ging nun davon aus, dass auch hier § 286 BGB greift und als nächstes der Gläubiger eine Zahlungsaufforderung zu schicken hat, in der die Zinsen ausgerechnet, also der Gesamtbetrag angegeben ist und, viel wichtiger, die Bankverbindung mitgeteilt wird, wohin das Geld überwiesen werden soll. ... Meine Frage ist zunächst, ob hier der Gläubiger ohne Zahlungsaufforderung oder Mahnung an mich den Gerichtsvollzieher beauftragen durfte?