Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Eigentlich stellt der Selbstbehalt das Minimum dar, das nicht angetastet wird, d.h. der Unterhalt ist aus dem Rest des Einkommens zu leisten. Wenn die monatliche Rate nun den Selbstbehalt berührt, ist möglicherweise die gerichtliche Berechnung fehlerhaft. Etwas anderes gilt, wenn die Raten sich nicht auf den Unterhalt, sondern auf die Verfahrenskosten beziehen. Dann ist der Selbstbehalt unbeachtlich und Sie müssen die Raten bezahlen.
Wenn die Änderungen des Einkommens nach der letzten Verhandlung eingetreten sind, sollten Sie eine Abänderungsklage gegen die Unterhaltsfestsetzung erheben.
Zulagen sind in die Berechnung mit einzubeziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
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