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Zahlungsaufforderung berührt Selbstbehalt

12. Februar 2009 22:36 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe ein gewaltiges Problem, da ich heute ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen habe. Ich lebe momentan in Trennung seit dem 01.07.2008. Im Januar war nun Gerichtsverhandlung bezüglich des Unterhaltes, das gemeinsame Auto was meine Ex-Frau eingeklagt hat und das Sorgerecht. Der Unterhalt wurde so festgelegt das mir €1000 Selbstbehalt bleiben, bis die Scheidung durch ist bzw. sie evtl. ab August wieder arbeiten geht. Des weiteren zahle ich natürlich gem. Düsseldorfer Tabelle für meine Kinder.

1.Jetzt habe ich heute vom Amtsgericht eine Zahlungsaufforderung über 48 Monatsraten zu je € 200,00 monatlich erhalten, also insgesamt € 9600,00 und das nur für das Unterhaltsverfahren, obwohl mir Proßezkostenhilfe zugesagt wurde. Da für die anderen beiden Verfahren noch nichts festgelegt wurde, gehe ich von weiteren mind. € 10.000 aus.

2.Das kann ich aber nicht so ganz nachvollziehen, wie soll ich überhaupt eine Möglichkeit haben, bei €1000 Selbstbehalt, die Raten zu bezahlen?

3. Gibt es eine Möglichkeit gegen die Zahlungsaufforderung Einspruch zu erheben aufgrund meiner neuen verminderten finanziellen Situation( € 1000 Selbstbehalt)?

4. Sind Zulagen, wie Schichtzulagen oder polizei-Zulage überhaupt in den Unterhalt mit einzurechnen?Normal zählt doch nur das Grundgehalt?

Als ich damals den Antrag ausgefüllt habe, habe ich freiwillig Unterhalt gezahlt und hatte auch das Kindergeld bekommen.
Ich hatte eine ungefähres Nettoeinkommen von ca. € 2200,00.
Die Zahlungsaufforderung stützt sich aber auf Daten die damals Bestand hatten und heute nicht mehr richtig sind.

Ich habe zwar einen Anwalt, aber momentan wollte ich gerne eine andere Meinung einholen, den mein Anwalt kümmert sich nicht wirklich um den Fall, weil er anscheinend wichtigere Sachen zu tun hat.


Mit freundlichen Grüßen

12. Februar 2009 | 23:23

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Eigentlich stellt der Selbstbehalt das Minimum dar, das nicht angetastet wird, d.h. der Unterhalt ist aus dem Rest des Einkommens zu leisten. Wenn die monatliche Rate nun den Selbstbehalt berührt, ist möglicherweise die gerichtliche Berechnung fehlerhaft. Etwas anderes gilt, wenn die Raten sich nicht auf den Unterhalt, sondern auf die Verfahrenskosten beziehen. Dann ist der Selbstbehalt unbeachtlich und Sie müssen die Raten bezahlen.

Wenn die Änderungen des Einkommens nach der letzten Verhandlung eingetreten sind, sollten Sie eine Abänderungsklage gegen die Unterhaltsfestsetzung erheben.

Zulagen sind in die Berechnung mit einzubeziehen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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