Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vollstreckungsbescheid nach 9 Jahren Zahlungsaufforderung

26. November 2009 19:21 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dennis Meivogel

Hallo,

im Jahr 2000 konnte ich Mieten inkl. Verzugskosten und Inkassobürokosten in Höhe von 10.000 DM nicht zahlen. In diesem Zusammenhang wurde für den Betrag von 7.000 DM ein Vollstreckungsbescheid gegen mich erwirkt.

Dieser Bescheid wurde nie vollstreckt - wohl, weil der Gläubiger ziemlich zum gleichen Zeitpunkt in die Insolvenz gegangen ist.

Gestern wurde mir nun eine Zahlungsaufforderung in Höhe von ca. 9.000 EUR von einem RA des Insolvenzverwalters zugesandt.

Die Summe von 9.000 EUR setzt sich aus ca. 3.500 EUR Zinsen, Verzugskosten und der Hauptforderung zusammen.

Wie gesagt, in den letzten 9 Jahren habe ich nichts von diesem Insolvenzverwalter gehört - keine Vollstreckung - kein neuer Titel.

Muss ich nun tatsächlich die gesamte Forderung inkl. Zinsen bezahlen, oder sind diese evtl. verjährt?

Vielen Dank!

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Bei dem Vollstreckungsbescheid handelt es sich um einen Titel im Sinne des § 794 ZPO . Für titulierte Ansprüche beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre (vgl. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB ). Damit können Sie hinsichtlich der geltend gemachten Hauptforderung keine Einrede der Verjährung erheben.

Die nach Rechtskraft fällig werdenden Zinsen im Vollstreckungsbescheid unterliegen hingegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, §197 Abs. 2 BGB . Hinsichtlich der Zinsen können Sie hingegen die Verjährungseinrede erheben.

Im Ergebnis sind damit nur die Hauptforderung und die Zinsen der letzten 3 Jahre nicht verjährt.

FRAGESTELLER 3. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER