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902 Ergebnisse für kündigung einzug

Schönheitsreparaturen bei Auszug laut BGH nötig?
vom 26.3.2007 35 € Historischer Preis
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Bei einem Auszug nach 3 Jahren ist der Vermieter demnach berechtigt, 3/5 des Betrages, der für eine Lackierung des Heizkörpers zum Zeitpunkt des Auszuges an eine Malerfachfirma zu entrichten wäre, vom Mieter zu verlangen. (...) 5) Sämtliche zur Verfügung gestellten Textilien (Aufzählung) wurden bei Einzug gereinigt übergeben und müssen daher bei Auszug gereinigt zurückgegeben werden. 6) Etwa zurückgelassene Gegenstände kann der Vermieter auf Kosten des Mieters entfernen und einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. 7) Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters ... 8) Sind oben genannte Arbeiten bis zum Auszug des Mieters von diesem nicht vorgenommen worden, so befindet er sich mit seiner Leistung spätestens ab diesem Zeitpunkt im Verzug. ... Insbesondere gelten die dort vorgegebenen Normen. ****************** Heute habe ich folgendes Schreiben des Vermieters bekommen: ****************** Sehr geehrter Herr ..., hiermit bestätigen wir den Eingang der fristgerechten Kündigung vom 22.03.2007 und die fristgerechte Auflösung der Mietverhältnisse des o.g.
Mietrecht: Schadenersatz für geminderte Wohnqualität in Folge von Mängeln
vom 19.3.2015 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Bis zu unserem Einzug im Januar 2010 passierte jedoch nichts. ... Diese Tatsache deutet darauf hin das ein Dichtigkeitsproblem der Fenster bereits vor unserem Einzug bestanden haben und auch bekannt gewesen sein muss. ... Daraufhin schaltete der Geschäftsführer nun seinerseits einen Rechtsanwalt ein, der uns in diversen Schreiben gerichtliche Schritte und sogar die Kündigung des Mietverhältnisses androhte.
Gültigkeit der Schönheitsreparaturklausel
vom 5.1.2010 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Folgende Situation liegt vor: Mietbeginn 03/2006, Mietende 01/2010 Einzug erfolgte in einen Neubau. ... Individualvereinbarungen – Anlage 3 Ergänzung zu §16 – Renovierung bei Auszug: Sollte die Mietzeit weniger als fünf Jahre betragen, verpflichten sich die Mieter, spätestens vier Wochen vor dem Mietende (am besten direkt mit der Kündigung) schriftlich mitzuteilen, ob sie bei Auszug selbst renovieren oder nur den dafür fälligen Kostenanteil bezahlen wollen.
Parkettschaden kurz vor Auszug
vom 8.12.2007 30 € Historischer Preis
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Der ca. 40 Jahre alte Innenstadt-Balkon hätte tatsächlich eine Dampfstrahlreinigung vertragen (im übrigen auch bereits VOR meinem Einzug), zu der ich technisch allerdings nicht in der Lage war. ... Weitere €76,80 zieht der Vermieter von der Kaution ab als anteilige Miete vom 16.06.-23.06.07, also für den Zeitraum nach der Kündigung bis zur verspäteten 2.
Nutzungsüberlassung
vom 20.2.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Weist der Vermieter nach, dass die Teppichböden oder andere Bodenbeläge bei Einzug neu verlegt oder von einer Fachfirma gereinigt worden sind, ist der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, ebenfalls die Reinigung durch eine Fachfirma vornehmen zu lasen. ... Bei Auszug hat der ausziehende Mieter die Wohnung in den Zustand zu versetzen, in dem die Wohnung übernommen wurde. 3.Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeitlang leer stehen oder billiger vermietet werden müssen.
Gewerbemietvertrag/Baulärm/Reparaturen
vom 24.6.2008 150 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Problem 2: Zwischen 2003 und 2006 gab es im direkt benachbarten Ladengeschäft, welches auch unserem Vermieter gehört, mehrere Mieter, die jedes Mal beim Einzug und dann wieder beim Auszug das Ladengeschäft aufwendig und mit viel Lärm, Dreck und Staub renovierten bzw. die Ladeneinrichtung wieder abreisten. ... Weiter habe ich gelesen, dass der Vermieter für die Dauer von mindestens 10 Jahren auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten muss oder dem Mieter das Recht eingeräumt werden muss, die Vertragsdauer auf mindestens 10 Jahre zu verlängern.
Verpflichtung zu Streichen bzw. Endrenovierung beim Auszug
vom 23.4.2011 60 € Historischer Preis
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Ich habe weder Wände noch Decken während der 2,5 Jahre gestrichen; alles ist im Originalzustand (weiß) wie beim Einzug übergeben. ... Der Vermieter ist berechtigt, den Umfang des entstehenden Kostenaufwandes durch Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermitteln zu lassen. (6) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Fälligkeit von Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten von Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: - Soweit die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurückliegen, zahlt der Mieter 20 % - soweit die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 2 Jahre zurückliegen, zahlt der Mieter 40 % - soweit die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 3 Jahre zurückliegen, zahlt der Mieter 60 %; - und soweit die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 4 Jahre zurückliegen, zahlt der Mieter 80 % der aufgrund des Kostenvoranschlages nachgewiesenen Kosten. § 18 Beendigung des Mietverhältnisses (1) Die Kündigung des Mietverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen. (2) Bei Mietende hat der Mieter dem Vermieter sämtliche Schlüssel auszuhändigen und die Mieträume in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. (3) Der Mieter hat bei seinem Auszug die Räume gründlich zu reinigen, die von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Bodenbeläge sowie Wand- und Deckentapeten zu beseitigen und die durch die Anbringung oder Beseitigung verursachten Schäden an Unterböden sowie am Wand- oder Deckenputz zu beheben. (4) Der Mieter hat die erforderlichen Arbeiten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses durchzuführen.
Schimmel in Wohnung- Horror- nun Auszug (Bin schwanger. Was erwartete mich noch???)
vom 17.9.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich wollte eine fristlose Kündigung aufgrund des Schimmels vorziehen, habe da aber nicht gewusst, wie ich das bewerkstelligen sollte. ... (eingegangen bei mir am 16.09.) die Kündigung zum 30.11.2009. ... Bei meinem Einzug gab es kein Übergabeprotokoll.
Bitte Mietvertrag prüfen!
vom 24.1.2014 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Empfang der Kündigung an. (3) Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. ... Außerordentliche Kündigung Für die außerordentliche Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsgründe (z.
Wohnungsübergabeprotokoll ohne Mängel - Abgeltungsklausel rechtmäßig?
vom 1.7.2013 60 € Historischer Preis
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. § 2 Mietzeit und Kündigung 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2014 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. ... Eine Kündigung ist frühestens nach Ablauf dieses Zeitraums zulässig, d.h. zum31.07.2015. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. 2.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gem. § 573 c BGB. § 4 dieses Mietvertrages bleibt davon unberührt. 2.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss dem anderen Vertragspartner bis zum 3.
Schönheitsreparaturen nach Tod der Mieterin
vom 7.7.2005 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nach meiner Kündigung Ende Juli zu Ende Oktober habe ich den Vermieter darauf angesprochen, was ich nach seiner Meinung an meiner Wohnung (Mietdauer 4,5 Jahre; 70 qm) renovieren müsse. ... Zum objektiven Zustand der Wohnung kann gesagt werden: Sanierter Altbau, neue Fenster wurden kurz nach Einzug eingebaut (Holzsprossenfenster), Wohnung tatsächlich guter Zustand, da nicht von mir „abgewohnt".
Nachbar nimmt keine Rücksicht auf andere Mitmieter - Vermieter handelt nicht
vom 4.9.2014 68 € Historischer Preis
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Dusche alle 3 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle 5 Jahre in allen anderen Nebenräumen alle 7 Jahre bei Heizkörpern, Heizrohren, Türen, Fenster alle 10 Jahre Die Regel-Renovierungsfristen beginnen frühestens mit dem Einzug des Mieters zu laufen. ... Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter weder zur Minderung noch zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung berechtigt noch besteht ein Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 3 S. 1 BGB.
Zeitmietvertrag "geeigneter Nachmieter" Willkür?
vom 11.9.2006 45 € Historischer Preis
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Seit Mai 2014 wohnt unter mir ein neuer Nachbar, der seit seinem Einzug lärmt und auf andere Mitbewohner keine Rücksicht nimmt. ... Da es auch eine Genossenschaft ist und jeder Mieter Teil davon ist (anstelle einer Kaution hat jeder beim Einzug Genossenschaftsanteile gezahlt), könne man angeblich auch die Mieter nicht so einfach vor die Türe setzen, habe ich mir sagen lassen.