Zustand Haus bei Übergabe!
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Am 28.04.08 haben wir für ein Haus einen Mietvertrag unterschrieben. - Mietbeginn 01.08.2008 Mündlich wurde vom Vermieter ausgesagt, zwischen dem 07.07.08 bis 15.08.08 ausgezogen zu sein um umfangreiche Renovierungsarbeiten zu ermöglichen. ... Nach dem Gesetz ist doch der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Wohnung in einem Zustand zu überlassen, die einen vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht, § 535 BGB. ... Laut Mietvertrag ist nur nach § 18 Schönheitsreparaturen bei Auzug geregelt.