Sehr geehrte Ratsuchende,
hier werden Sie nur ordentlich gemeinsam kündigen können, da beide den Vertrag unterzeichnet haben. Eventuell kann sich aus dem Mietvertrag selbst noch etwas anderes ergeben; der vertrag müsste daraufhin geprüft werden.
Stimmt der Partner nicht zu, bleibt die Möglichkeit, seine Zustimmung im Klagewege durch ein Urteil zu ersetzen.
Möglich wäre, dass der Vermieter Sie alleine aus dem vertrag entlässt. Dieses ist aber wiederum von der Zustimmung des Vermieters abhängig, so dass Sie unbedingt mit dem Vermieter reden sollten, ob er Sie eventeuell alleine aus dem Vertrag entlässt.
Die Bankbürgschft ist in der Regel erst nach Beendigung des Mietverhältnisses durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde hinfällig, wobei es aber auch hier auf den genauen Wortlaut der Bürgschaftsurkunde ankommt. Auch dieses sollte geprüft werden.
Sie sollten nun einen Kollegen vor Ort aufsuchen, um Vertrag (hinsichtlich der Möglichkeit, alleine kündigen zu können) und Burgschaftsurkunde prüfen zu lassen.
Ist eine Einzelkündigung nicht möglich, sollten Sie mit dem vermieter sprechen.
Scheitert auch dieses, sollten Sie den Freund auf Zustimmung verklagen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe den Mietvertrag eben gelesen und wie ich diesem entnehmen konnte, gibt es hier nur eine Gesamthaftung.Was heißt die Bürgschaftsurkunde ist erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben? Heißt das, selbst wenn der Vermieter mich aus dem Vertrag lassen würde, könnte er die Bürgschaft trotzdem behalten bis auch mein Freund ausgezogen ist? In der Bürgschaft steht nur, dass sie auf erstes Verlangen des Vermieters gilt und das es eine selbstschuldnerische ist.
Sie schreiben im schlimmsten Fall kann ich ihn nur auf Zustimmung verklagen- wie lange dauert so etwas (Land NRW)?
Bisher ist es so gelaufen, dass ich die Miete immer komplett von meinem Konto habe abbuchen lassen und mein Freund mir dann die Hälfte wiedergegeben hat. Was mache ich, wenn er mir diese jetzt nicht mehr zahlt? Und wie sieht es mit Strom aus? Der läuft komplett auf mich wie auch DSL. Kann ich ihm die Nutzung von Strom und DSL untersagen?
Sehr geehrte Ratsuchende,
entlässt der Vermieter Sie aus dem Vertrag, ist auch die Urkunde herauszugeben. Mit der Vereinbarung mit dem Vermieter entsteht ein neues Vertragsverhältnis mit dem Freund. Insoweit sollten Sie darauf drängen, dass der Vermieter auch einen neuen Vertrag nur mit dem Freund schließt, damit es später zu keinen Unstimmigkeiten mehr kommen kann.
Die Verfahrensdauer kann nicht sicher vorhergesagt werden. In der Regel dauern die Verfahren durchschnittlich 4-5 Monate.
Zahlt Ihr Freund die hälftige Miete nicht mehr, können Sie ihn auch daruf klageweise in Anspruch nehmen. Ebenso verhält es sich mit den Kosten für Strom. Die Nutzung von Strom werden Sie kaum untersagen können, da sämtliche Hauhaltsgeräte ( Kühlschrank etc. ) bereits Strom verbrauchen.
DSL können Sie zumindest allein kündigen, nur so können Sie sicher eine Nutzung vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle