Ich habe vor 4 Jahren ein Eigentumswohnung erworben und selbst genutzt. ... Der Vermieter weigert sich mit Verweis auf die Kündigungsklausel im Mietvertrag meine Kündigung anzunehmen: Die Kündigungsklausel: „Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 20 Jahren, von Beginn des Mietverhältnisses an, seitens [Name Vermieter/Bauträger] bzw. der Eigentümergemeinschaft, unkündbar geschlossen; das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn 2 Monatsmieten nicht bezahlt sind oder eine Summe aussteht, die zwei Monatsmieten entspricht.