Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Wirksamkeit der Kündigung hängt nicht von der Unterschrift des Vermieters ab, da es sich um eine einseitig wirksame Willenserklärung handelt.
Ist die Kündigung dem Vermieter nachweislich noch im Oktober zugegangen, endet das Mietverhältnis am 31.01.07, auch wenn er erst Wochen später den Erhalt der Kündigung bestätigt hat.
Im Streitfall müssten Sie allerdings den Zugang der Kündigung beweisen - haben Sie die Kündigung nicht per Einschreiben verschickt, und lediglich die Unterschrift des Vermieters als Zugangsbeweis, könnten Sie Probleme bekommen, den Zugang noch im Oktober zu beweisen, wenn der Vermieter ihn bestreitet.
Ist der Zugang des Kündigungsschreibens im Oktober allerdings nachweisbar oder unstreitig, können Sie ruhigen Gewissens in den nächsten Tagen Ihre letzte Mietzahlung erbringen und gelassen einem etwaigen Rechtsstreit entgegen sehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt A. Schwartmann
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