Seit dem 24.08.2010 warte ich auf meine Baugenehmigung vereinfachtes Verfahren.Weg auf meine Stadt,2.Weg zum Architekten. Die Zeitdauer bis zur Einreichung mit Statikberechnung vom 19.09.2010 bis zum 12.10.2010 bis diese eingereicht wurde.Dann erhielt ich vom Landratsamt folgende Aufforderung,daß die Unterlagen nicht vollständig wären und ich alle Unterschriften der benachbarten Grundstücke einreichen müßte,was der Architekt nicht tat.Weiterhin erhielt ich folgende Aufforerung,direkter Wortlaut:Rechnerischer und zeichnerischer Nachweis der Abstandsflächen(Balkon aus Holz und auf Stützen ca.78cm von Nachbargrenze entfernt).Hierfür ist das künftige Gelände entlang der Schnittflächen nachzuweisen. ... Der Architekt umgeht das mit dem Antrag auf Abweichung nach §67 Abs1Sächs.BO. und ich holte die Unterschrift mit der Zustimmung des Doppelhausbevollmächtigten,da der Besitzer im Pflegeheim ist.Mittlerweile ist der 11.11.2010 und wir haben aus dem vereinfachten Bauverfahren immernoch keine Genehmigung.Jetzt geht das weiter,daß eine Baulast in das Grundbuch des Nachbarn eigetragen werden soll.Da er wahrscheinlich verkaufen will,wird er dazu nicht zustimmen.Warum das Theater.Weiterhin wurden Fotos von den ganzen Häusern auf der Straße verlangt wegen der Straßenansicht.