Klage gegen Handwerker - Vorgehen
vom 15.9.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich hatte einen Handwerker mit der Modernisierung meiner Wohnung beauftragt und wurde zur Zahlung eines größeren Vorschusses überredet. Nachdem die Arbeiten über längere Zeit nicht mehr vorangingen und auch mangelhaft ausgeführt wurden, habe ich den Vertrag unter anwaltlicher Beratung gekündigt. ... Da der Handwerker auf meine Einigungsversuche nicht reagiert, möchte ich gegen ihn klagen.