Aufhebungsvertrag mit Handwerker
07.09.2019 12:22
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwältin,
sehr geehrter Anwalt,
Im Jahr 2015 habe ich an meiner kleinen Pension angebaut. Hierfür habe ich u.a. einen Maler- und Putzbetrieb beauftragt. Dieser Betrieb hat aber in keinster Weise zu unserer Zufriedenheit gearbeitet. Es wurden Positionen berechnet die eindeutig nicht beauftragt waren, enorme Mehrmengen verrechnet über die ich nicht informiert wurde, die finale Oberfläche entspricht überhaupt nicht jener die ich beauftragt hatte...usw... darauf haben wir eine Über-Berechnung von ca. 27.000,- Euro ermittelt. Hinzu kommt, dass nun diverse Mängel aufgetreten sind die wir mit mindestens 10.000,- für die Behebung schätzen.
Ca. Zwei Jahre nach Fertigstellung habe ich die Schlussrechnung über 12.000,- erhalten die ich nicht bezahlt habe. Statt dessen habe ich eine ausführliche, bebilderte Mängelrüge verschickt aber nie eine Antwort erhalten. Eine zweite Mängelrüge folgte, wieder keine Antwort.
Es gab ein persönliches Gespräch mit dem Handwerker das aber kein Ergebnis erbrachte.
Ich möchte diesen Pfuscher auch überhaupt nicht mehr im Haus haben, denn auf Pfusch folgt nur weiterer Pfusch. Ich würde dann später gerne einen anderen Handwerker beauftragen die Mängel zu beseitigen. Die Kosten würde ich übernehmen.
Seine Forderungen sind die 12.000,- aus der Schlussrechnung und es gibt noch einen Sicherheitseinbehalt über 10.000,-€ der nach der Gewährleistungsfrist fällig ist.
Da ich auch keine Lust habe auf einen jahrelangen Prozess (der vermutlich sowieso in einem Vergleich endet..) würde ich gerne dem Handwerker einen Aufhebungsvertrag zuschicken in welchem alle gegenseitigen Ansprüche erlöschen.
Folgende Formulierung habe ich mir gedacht:
"Aufhebungsvertrag
Nach eingehender Diskussion erklären die beiden Vertragspartner Herr XXXXXXX und Frau XXXXXXXX, dass mit der Unterschrift dieses Vertrags alle wechselseitigen Ansprüche aus allen Verträgen des Bauvorhabens XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX abgegolten sind. Frau XXXXXXXX verzichtet auf sämtliche Gewährleistungsansprüche sowie auf die gerichtliche Geltendmachung der überzahlten Beträge laut Auflistung, Herr XXXXXXXX verzichtet auf sämtliche Zahlungansprüche."
Nun meine Frage: Ist diese Formulierung so wirksam dass damit alles erledigt ist (sofern er unterschreibt..) ? Also die Schlussrechnung und die Rückzahlung des Einbehalts.
Vielen Dank.