Genehmigter Überbau / Nachbar weigert sich Baulast zu unterschreiben
vom 16.9.2014
63 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Aufgrund einer Nachbarszustimmung von 1964 durch die Voreigentümer der grenzständigen Grundstücke wurde eine Baugenehmigung seitens der Baubehörde für eine grenzüberschreitende Garage erteilt. ( genehmigter Überbau) Seinerzeit waren sich die Nachbarn darüber einig, dass der Überbau nur gestattet wird, wenn der andere Nachbar die grenzüberschreitende Garagenwand auch als seine Garagenwand nutzen darf, wenn es irgendwann zum Bau seiner Garage kommt. ... Das heisst, es müsste dafür ein Antrag für die Eintragung einer Baulast gestellt werden und beide Nachbarn würden von der Baubehörde vorgeladen werden, um diese Baulast zu unterschreiben. Soweit so gut, nur leider möchte der jetzige Nachbar nicht unterschreiben mit der mündlichen Begründung, es interessiert ihn nicht was die Vorgänger vereinbart haben.