Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Nachbarzustimmung ist etwas weniger als eine Baulast, weil es eben an der grundbuchrechtlichen Absicherung fehlt - diese ist möglich, wenn Baubehörden und Nachbar zustimmen, was damals offensichtlich geschehen ist.
Diese Zustimmung des ehemaligen Nachbarn müsste eigentlich damals bei der Baubehörde eingegangen und in den Akten vermerkt worden sein.
Ist diese Zustimmung aber einmal bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen, wirkt dieses Nachbarzustimmung auch für und gegen den späteren Käufer des Grundstückes.
Ihr Nachbar irrt also, wenn er meint, Vereinbarungen der Vorgänger interessieren ihn nicht.
Sie müssen aber eben den vollen Beweis der Nachbarzustimmung führen können. Gib es keine schriftlichen Unterlagen, muss eben der Vermerk in den Bauakten gesucht werden.
Allerdings bedarf es dann auch beim jetzigen Bauantrag bei Vorliegen einer solchen Nachbarzustimmung auch ansich keiner Baulast, so dass ich die Auskunft der Baubehörde insoweit nicht nachvollziehen kann, WENN die Zustimmung aktenkundig ist.
Eine Verpflichtung zur Bewilligung einer Baulast gibt es ansich nicht. Eine Ausnahme kann sich nur dann ergeben, wenn eine solche Verpflichtung als Nebenpflicht aus dem geschaffenen Schuldverhältnis der Nachbarzustimmung gesehen wird (BGH, Urt.v. 03.07.1992, Az.: V ZR 203/91
), wird aber eher die Ausnahme sein und bedarf ebenfalls des Nachweises dieser Nachbarzustimmung.
Den damals errichteten Überbau werden Sie dulden müssen, ebenso die eingeschränkte Nutzbarkeit Ihres Grundstückes.
Einen Abkauf des Grundstücksteils werden Sie nicht erzwingen können, allerdings eine Überbaurente, deren Höhe dann ggfs. von einem Sachverständigen ermittelt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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Diese Antwort ist vom 17.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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17.09.2014
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08:18
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Rückfrage vom Fragesteller
17.09.2014 | 09:01
Die Baubehörde meint, wenn ich jetzt meine Garage Anbaue und dafür diese Wand nutze die Eintragung einer Baulast notwendig wird, damit diese gemeinschaftliche Anlage baurechtlich gesichert ist und keiner der Nachbarn auf die Idee kommt diese Wand abzureissen.....Nur das Unterschrteibt der Nachbar nicht...
Was für Möglichkeiten habe ich noch?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17.09.2014 | 09:48
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie hatten mir doch telefonisch mitgeteilt, dass die Nachbarzustimmung vorliegen würde.
Dann kann das Bauamt eigentlich nicht noch eine zusätzliche Baulast verlangen. Dagegen sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg