hallo. ich bin studentin des faches kommunikationsdesign und versuche mich gerade mit ein paar rechten für gestalter auseinanderzusetzen. es wäre super, wenn sich jemand finden würde, der mir kurz und knapp weiterhelfen könnte. folgender fall: ein unternehmer (U) beauftragt einen gestalter (G) mit der bearbeitung der geschäftsausstattung seines unternehmens. e eine bestimmte vorgabe, wie die neugestaltung aussehen soll gibt der U dem G nicht. auf die frage des honorars angesprochen, erklärte der U, G solle sich keine sorgen machen; er - U - sei schließlich ein ehrbarer kaufmann, der bisher immer noch stets gute Arbeit mit "gutem geld" zu honorieren gewusst habe. als G zum vereinbarten zeitpunkt die entwürfe präsentiert, zeigt sich U enttäuscht, da er "solch modernes zeug" nicht erwartet habe. an einer weiteren zusammenarbeit, so erklärt U, sei er nicht interessiert. auf die bemerkung des G, dann werde er nunmehr seine rechnung übersenden, erklärt U, er werde "keinen pfennig" zahlen, da er mit den entwürfen nichts anfangen könne und er diese ja schließlich auch nicht verwenden werde. 1. kann G von U ein honorar für seine tätigkeit verlangen, obwohl über die höhe des honorars nicht gesprochen wurde?