mein Problem ist ganz einfach - ich schildere es nur ausführlich.
Im November 2001 hat ein Entsorgungsunternehmen in meinem Auftrag (privat; Hausumbau) Bauschutt abtransportiert. Diese Leistung wurde erst mit Datum vom 30.12.2003 in Rechnung gestellt und war damit, soweit ich sehe, bereits zwei Tage später verjährt.
Da ich anfangs noch gar nicht daran dachte, die Zahlung zu verweigern, habe ich im Frühjahr 2004 (also NACH Eintritt der Verjährung) mit dem Unternehmen telefoniert und um Übersendung der genaueren Unterlagen gebeten (von mir unterschriebene Auftragszettel etc.) - eigentlich nur, um in Anbetracht der vergangenen Zeit die Richtigkeit der Rechnung nochmals zu prüfen.
Ich bekam das Gewünschte im Juni, nebst eines Angebotes zur Ratenzahlung - wobei ich mich nicht erinnern kann, um letzteres gebeten zu haben.
Wie auch immer - die Sache landete erstmal in meiner Ablage.
Vor zwei Tagen nun bekam ich einen anwaltlichen Brief, in dem die Forderung des Entsorgungsunternehmens plus Zins und Gebühren, unter Setzung einer Frist und Androhung gerichtlicher Maßnahmen für den Nichteinhaltungsfall geltend gemacht wird.
Nun meine Frage:
Kann ich nun noch von der Einrede der Verjährung Gebrauch machen oder habe ich mir mit dem Telefonat selbst ein Bein gestellt, insoweit es als "nachträgliches" Anerkenntnis der Forderung interpretierbar ist? - (Was genau ist unter einem "vertragsmäßigem Anerkenntnis" laut § 214, Abs. 2 BGB
zu verstehen?)
In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Nach ihrer Schilderung ist die Forderung verjährt, da altes Recht anwendbar ist: Die entsprechende Verjährungsfrist wurde verlängert.
Ein vertragsgemäßes Anerkenntnis nach § 214 BGB
kann nur in Schriftform abgegeben werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung