Sehr geehrter Fragensteller,
ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Da Sie offensichtlich keine Mahnung erhalten haben, haben Sie grundsätzlich nur insoweit Recht, als das der Schuldner einer Entgeltzahlung nur dann in Verzug kommt, wenn ihm eine Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung zugegangen ist, wenn keine andere Form der Entbehrlichkeit einer Mahnung greift. Dies hängt von Ihrem T-Mobile Vertrag bzw. den dort festgehaltenen AGB ab. Denn soweit dort eine Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wie z.B. dass nach einem kalendermäßig bestimmten oder bestimmbaren Zeitpunkt zu leisten ist (immer am 15. Eines Monats etc.), bedarf es ebenfalls keiner Mahnung und daher auch keines Rechnungszugangs.
So würde das zweifelsohne fragwürdige Verhalten der Telekom, Ihnen die Zugangsdaten zur Einsicht Ihrer Rechnungen zu sperren, grundsätzlich keine Auswirkung auf Ihre Zahlungspflicht haben.
Allerdings könnte man aufgrund dieses Verhaltens womöglich einen Verstoß gegen Treu und Glauben sehen, da es Ihnen insofern unmöglich war den genauen Rechnungsbetrag einzusehen und Ihrer Schadensvermeidungspflicht nachzukommen. Diese Schadensvermeidungspflicht hätte die Telekom nämlich ebenfalls und soweit Sie nicht einmal mehr Zugang zu Ihren Rechnungen haben und erst die Aufforderung eines Inkassobüros abwarten müssen, sähe ich hier gute Chancen den hierdurch entstandenen Schaden der Telekom aufzuerlegen. Dabei dürften Sie aber auch wirklich keine schriftliche Zahlungsaufforderung bekommen haben.
Wenn dem so ist, würde ich Ihnen anraten hier rechtliche Schritte gegen die Telekom zu unternehmen!
Abschließend hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und vertrete Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Für (kostenlose) Rückfragen zu Ihrem Anliegen oder einer gewünschten Beauftragung stehe ich Ihnen jederzeit und gern zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen aus München,
Ihr
Alexander Stephens