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Gläubiger: Schuldner in Rückzahlungsverzug

23. Juni 2007 18:36 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


14:27

Sehr geehrte Damen und Heeren;
am 01.Mai 2006 habe ich mit meinem ehemaligen Lebensgefährten einen privaten Darlehensvertrag über ca. 1000 € , bei dem die erste Rate von 50€ zum 1.8.06 fällig war, und einen weiteren privaten Darlehensvertrag über ca. 12000 €, bei dem die erste Rate von 50€ am 1.6.08 fällig wird, abgeschlossen. Diese habe ich abgeschlossen, um die ihm bereits zuvor geliehenen Summen schriftlich abzusichern.
Bis lang hält er sich nicht an die vertraglich vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten (Ich muss es mir abholen, statt das er es überweist; wenn er überhaupt zahlt!). Außerdem, ist er in deutlichem Zahlungsverzug (gar keine oder kleinere Zahlungen).
Zwischen dem Zeitpunkt der Darlehensgabe und dem nachträglichen Abschluß der Verträge, hat er Privatinsolvenz angemeldet. Aus diesem Grunde sind die beiden Verträge hier nicht erfasst worden. Darüber hinaus hat er mir schriftlich zugesichert, unabhängig von sonstigen Gegebenheiten, seine Schulden zurück zu zahlen. (kann ich Momentan nicht auffinden) Zur Zeit lebt er vom Arbeitslosengeld (Hartz IV). Außerdem läuft gerade ein Gerichtsverfahren (Versicherungsbetrug) gegen ihn, wodurch er vom Arbeitsamt weniger bekommt. Wie dieses aus geht, bzw. ob es schon zu einem Abschluss des Verfahrens gekommen ist, weiß ich nicht! Muss mich da auf seine damaligen Erzählungen verlassen.

Es stellen sich für mich also folgende Fragen:

Welche Möglichkeiten, habe ich, um an mein Geld zu kommen?
Welche Schritte muss ich gegebenenfalls einleiten, um meine Ansprüche zu wahren?
Wie sehen meine Chancen aus, überhaupt noch etwas von meinem Geld zu sehen?
Zu welchen juristischen Schritten würden sie mir raten und wie sehen dort dann die Chancen auf Erfolg aus?
Ist das Schreiben, dass ich auf jeden Fall und egal was passiert mein Geld wieder bekomme, überhaupt juristisch verwertbar?
Habe ich mehr Chancen mein Geld wieder zu bekommen, wenn ich warte bis er arbeitet/mehr Geld hat, oder verjährt so etwas?

Infos von Vorher:
Zum Zeitpunkt des Beginns des jetzigen Gerichtsverfahrens, stand er noch unter Bewährung, da er bereits früher einmal wegen Betruges zu mehrere Jahren auf Bewährung verurteilt wurde. Zu Beginn unserer Beziehung waren davon noch 2 Jahre offen.

Besten Dank im Voraus.

23. Juni 2007 | 19:01

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sie müssen Ihre Forderungen zur Insolvenzliste anmelden, sprich dem Treuhänder (Verwalter der Privatinsolvenz) zur Kenntnis bringen.

Ihre Chancen, noch etwas von dem Geld zu erhalten, werden von dem Treuhänder bestimmt, so daß Sie diesen nach Anmeldung der Forderungen fragen sollten. Ihrer Darstellung nach zu urteilen sind Ihre Chancen aber nicht gut.

Neben der Meldung zur Insolvenzliste gibt es keine juristischen Schritte.

Das Schreiben, daß Sie Ihr Geld auf jeden Fall wieder erhalten, ist allenfalls ein Beweis für die Übergabe des Geldes. eentsprechend kann es nur in Verbindung mit anderen Dokumenten wie den Darlehensverträgen relevant sein.

Wenn Sie nichts unternehmen und die Wohlverhaltensperiode des Insolvenzverfahrens beendet ist, sind Ihre Forderungen wertlos.

Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob Sie vor Abschluß der Verträge etwas von dem Insolvenzverfahren wußten.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2007 | 00:46

Bei dem Privatinsolvenzverfahren, ist bereits der größte/ein anderer Gläubiger außen vor geblieben, da die mögliche Summe des Insolvenzverfahrens bereits überschritten war. (einige Gläubiger sind auch schon weg, wegen der sogenannten Verjährungsfrist) Wie soll ich mich da dann nachträglich noch reinhängen?
Verliere ich wirklich das Recht auf mein Geld, wenn ich mich nicht an dem laufendem Insolvenzverfahren beteilige?
Da er noch keine Insolvenz laufen hatte, als ich ihm das Geld gliehen habe, hatte ich damals davon keine Kenntnis. Jedoch hatte ich von der Insolvenz Kenntnis, als wir die entsprechenden Summen nachträglich in privaten Darlehensverträge schriftlich fiziert haben. (war bei der Insolvensauskunft dabei!=> vor der Beantragung)
Besteht eine Möglichkeit, die mir zustehenden Summen erst nach Abschluß des Insolvenzverfahrens geltend zu machen?

Können sie mir einen Anwalt in meiner Nähe empfehlen??? Also in Dortmund. (bin aus Dortmund-Körne)
Danke!!!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Juni 2007 | 14:27

Sehr geehrte Ratsuchende,

eine maximale Summe gibt es bei dem Privatinsolvenzverfahren nicht, ich rege daher an, daß Sie sich mit dem Treuhänder in Kontakt setzen und sich dies kurz erläutern lassen.

Die Anmeldung zur Forderung erfolgt durch einen simplen Brief an den Treuhänder.

Nach Abschluß des Insolvenzverfahrens erfolgt üblicherweise die Restschuldbefreiung. Mit dieser wird Ihre Forderung unwirksam, d.h. Sie können diese nicht mehr geltend machen.

Leider kenne ich in Dortmund keinen Kollegen, jedoch rege ich an, die Suchmaschinen des Deutschen Anwaltsvereines (ww.anwaltauskunft.de) oder hier von 123recht.de zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

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