§2316 bgb Anwendungsbereich auch für Nichterben?
vom 10.11.2009
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Diese notariell beurkundete Schenkung erhielt eine Anrechnungs- bestimmung wie folgt: "Der Beschenkte hat sich diese Zuwendung und die Zuwendung auf seine Ehefrau bei der späteren Teilung des elterlichen Nachlassen anrechnen zu lassen." ... (Vorher hatten sich die Eltern lt.notar.Erbvertrag zu Alleinerben benannt) Nun verlangen meine beiden Schwestern von mir beide Pflichtteilsansprüche nach der Mutter und nach dem Vater unter Berücksichtigung der Schenkung aus 1985. ... Diese haben sich nun einen Anwalt genommen, der behauptet, die Anrechnungsbestimmung in der Schenkung sei unklar, es handele sich seines Erachtens um eine Ausgleichsanordnung, die auch heute noch für die Berechnung der Pflichtteilsansprüche meiner Schwestern zu berücksichtigen sei.