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835 Ergebnisse für arbeitsvertrag elternzeit

Rückkehr Elternzeit
vom 11.4.2008 20 € Historischer Preis
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Vor meiner Elternzeit war ich bereits seit 13 Jahren Vollzeit beschäftigt. Während der Elternzeit habe ich (1. ... Nunmehr läuft meine Elternzeit am 22.07.2008 ab.
Änderung, ggfs. Kündigung des Arbeitsvertrages nach Elternzeit
vom 16.3.2015 58 € Historischer Preis
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Sie hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. ... Jetzt ist meine Frau, mit der Geburt unserer Tochter am 20.09.2013, in Elternzeit. Schriftlich hat sie 3 Jahre angemeldet, aber auch in der selben Anmeldung geäußert, das sie früher aus der Elternzeit kommen möchte, sobald ein Kitaplatz zur Verfügung steht.
Kündigung im Mutterschutz/Elternzeit und ALG-Anspruch
vom 25.6.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Was aber passiert mit der Elternzeit, welche wir durchaus noch vor der Geburt anzeigen würden? Verliert sie ihren Anspruch oder muss das AA die beantragte Elternzeit akzeptieren und der Arbeitslosengeldanspruch würde ohne Kürzung erst nach Ende der Elternzeit eintreten? ... Welcher Weg ist hier gangbar um unsere Vorstellungen (Erhalt von 2 Jahren Elternzeit und Aufrechterhaltung des vollen ALG-Anspruches bis zum Ende der Elternzeit) zu Erfüllen?
Keine Stelle nach Elternzeit
vom 12.12.2012 73 € Historischer Preis
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Ende 2011 bekam ich meine zweite Tochter wobei die Elternzeit nahtlos in den Mutterschutz fürs zweite Kind überging. Nun habe ich Elternzeit bis 31.01.2013 beantragt. ... Stattdessen hat er mir angeboten die Elternzeit zu verlängern.
ELTERNZEIT-ENDE
vom 11.12.2007 20 € Historischer Preis
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HALLO folgender sachverhalt: firma: OHG/dienstleistung buchhaltung- mitarbeiter: 2 = geschäftsführer unsere damalige mitarbeiterin kommt amm 08.01.2008 aus der elternzeit.ihr letzter arbeitstag vor beginn der elternzeit war der 23.04.2002 . in diesen 6 jahren hat sich in unserer firma die anwednungssoftware damals sap release 5.0 und jetzt auf SAP R 3 geändert!
Angestellter: Kündigungsmöglichkeit in Hinsicht auf Elternzeit/Elternteilzeit
vom 8.7.2014 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bitte um Beratung durch einen Anwalt mit Fachgebiet Arbeitsrecht, der schon Erfahrungen mit Elternzeit hat und idealerweise, was laufende Urteile angeht, auf dem Laufenden ist. Rahmenbedingungen: - IT Branche - angestellt seit 01.02.2011, 40h Woche - unbefristeter Arbeitsvertrag - 14.10-13.11.2013 ein Monat Elternzeit - seit dem 14.11.2013 in Elternteilzeit mit 30h Woche - ab dem 14.07 noch einmal vier Monate Elternzeit - Das Arbeitsverhältnis wurde von dem Angestellten schriftlich zum 31.12.2014 gekündigt. Die Kündigung erfolgte am 12.06 und wurde am 07.04 seitens des Arbeitgebers bestätigt. - es bestehen noch etwa 15 Tage Resturlaub - Sämtliche Tätigkeiten des Arbeitnehmer werden vor der zweiten Elternzeit schriftlich übergeben/dokumentiert Die Frage ist nun: Es ist angedacht eine weitere, frühere Kündigung vom Arbeitnehmer zum Arbeitgeber zu senden: - Wann wäre der frühestmögliche Termin dazu?
Kündigungsfrist kurz nach Elternzeit durch Arbeitnehmer
vom 13.1.2018 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (bis zum 09.02.2018). ... Kann ich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist (von 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende des Monats) schon zum 28.02.2018 kündigen, obwohl sich ein Teil der 4-wöchigen Kündigungsfrist noch in der Elternzeit befindet? Oder muss ich zunächst das Ende der Elternzeit abwarten und kann damit erst zum 15.03.2018 kündigen?
Befristeter Arbeitsvertrag - Formulierung korrekt?
vom 24.2.2014 30 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich habe vor ca. 2 Jahren einen befristeten Arbeitsvertrag (öffentlicher Dienst) über eine Teilzeitstelle (19,5 Stunden/Wo.) abgeschlossen. In meinem Vertrag steht "befristet für die Dauer der Mutterschutzfrist, Elternzeit und Stundenreduzierung der Stelleninhaberin, Frau X (vorraussichtlich zunächst drei Jahre)". Frau X hatte eine Vollzeitstelle (39 Stunden), war in Elternzeit für ca. 1,5 Jahre und ist nun (zum 01.01.2014) wieder mit 24 Stunden gestartet.
elternzeit-zwei arbeitgeber
vom 14.8.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
:"dieser vertrag endet automatisch mit ende elternzeit beim jetzigen arbeitgeber(hauptarbeitgeber).sollte der wunsch seitens der mitarbeiterin nach ende der elternzeit auf eine weiterbeschäfigung bei uns bestehen, so gilt dieser vertrag ab der beendigung der elternzeit als unbefristet" -darf ich mein drittes jahr elternzeit beim alten arbeitgeber anmelden auch wenn ich in teilzeit beim neuen arbeitgeber bereits begonnen habe. ... gibt es eine formulierung die drinngend im neuen vertrag sein soll oder nicht sein darf , um die elternzeit nicht in gefahr zu bringen? ich möchte einfach meine elternzeit beim alten arbeitgeber nicht riskieren, da ich nicht weiss wie die neue arbeitstelle ist. mit freundlichen grüssen
Elternzeit und anschließende Teilzeit
vom 25.10.2012 40 € Historischer Preis
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Nun stellt der Arbeitgeber plötzlich die Situation komplett anders da: Er behauptet, die schriftliche Erklärung zur Elternzeit sei nie eingegangen. ... Implizit gesteht er zu, dass ich wohl trotz angeblich nicht vorhandener schriftlicher Erklärung zur Elternzeit sehr wohl in Elternzeit gewesen sei. ... (Bitte nochmal beachten: Ich wäre bis zum Jahresende weiter in Elternzeit, und darüber hinaus, und erst ab Anfang nächsten Jahres würde ich in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten.)
Unklarheiten bei Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nach Elternzeit
vom 28.1.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vor Beginn des Mutterschutzes habe ich mit meiner Arbeitgeberin darüber gesprochen, wie wir uns die Zusammenarbeit nach der Elternzeit vorstellen. ... Ist meine Annahme korrekt, dass ich bei einer stundenweisen Anstellung einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben müsste und mein bestehender Vertrag somit hinfällig wäre? ... Aus welchem Grund und mit welcher Frist könnte ich nach Wiedereinstellung in die Vollzeit von ihr gekündigt werden (laut bestehendem Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende)?
Teilzeitarbeit nach Elternzeit / reduziertes Gehalt
vom 26.4.2008 33 € Historischer Preis
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Sehr geehrter Leser, ich möchte gern nach dem Ende der Elternzeit zu meinem AG vor Elternzeit zurückkehren. ... Während der Elternzeit habe ich hier im Süden bei "Fremd-AG" eine Teilzeitbeschäftigung 30h pro Woche ausgeübt. ... Mir wird ja auch eine gleichwertige Position wie vor der Elternzeit angeboten, die ich einfach aufgrund der Kinderbetreuung nach annehmen kann.
Wiedereinstieg nach der Elternzeit
vom 15.2.2016 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Juni 2010 in den Mutterschutz gegangen und dann eine Elterzeit von 3 Jahren angekündigt. Im Februar 2013 ist mein zweiter Sohn zur Welt gekommen und ich habe noch drei Jahren bei dem Arbeitgeber beantragt. Vor der Schwangerschaften habe ich als Filialleirein 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet.
Elternzeit weniger als drei Monate - Kündigungsfrist
vom 31.5.2017 45 € Historischer Preis
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Guten Tag, meine Frau befindet sich aktuell in Elternzeit die in knapp zwei Monaten endet, mit einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis und möchte sich nun auf einen anderen Vollzeit-Arbeitsplatz in einem anderen Unternehmen bewerben (und muss dort natürlich einen möglichen Arbeitsbeginn angeben). ... Die zwei Hauptaussagen: 1) Drei Monate generell gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BEEG/19.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 19 BEEG: Kündigung zum Ende der Elternzeit">§ 19 BEEG</a> 2) Es gilt die vereinbarte Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 622 BGB: Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen">§ 622 Abs. 1 BGB</a>, da die drei Monate unterschritten wurden. Beispieldaten: Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag: Gesetzliche Kündigungsfrist (keine weitere Ausführung dazu im Arbeitsvertrag) Elternzeit (einschließlich Mutterschutz) 12 Monate: Beginn (Geburt Kind): 09.08.2016 - Ende: 08.08.2017 Wenn Aussage "1" zutrifft) Kündigung z.B. am 20.06.17, Austritt aus dem Unternehmen in diesem Falle am 19.09.17?