Mein Arbeitsvertrag (kein Tarif) hat folgende relevante Stellen: #1 Mit dem Gehalt sind alle Tätigkeiten sowie Überstunden abgegolten. #2 Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40h. #3 Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen geltenden betrieblichen Regelungen. #4 Die geschäftsüblichen Dienstzeiten sollen nach Möglichkeit eingehalten werden. #5 Der Mitarbeiter ist jedoch gehalten, jederzeit, wenn und soweit das Wohl des Unternehmens es verlangt, zur Arbeit zur Verfügung zu stehen. 1.) ... Wäre eine Anordnung möglich in der Art, in den nächsten 5 Wochen täglich 10 Stunden zu arbeiten, um den Projektplan ins Reine zu bringen (egal ob die Arbeiten tatsächlich zeitkritisch sind oder nicht) = pauschale Anordnung zur Steigerung der zeitlichen Verfügbarkeit um 25%, oder müssen sich Anordnungen von Überstunden auf eine konkrete Aufgabe und Tätigkeit beziehen, z.B.