Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben. Bitte bedenken Sie, dass an dieser Stelle nur eine erste Einschätzung möglich ist und das jede Änderung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Eine entgültige Stellungnahme zu Ihrer Frage wäre nur möglich mit Kenntnis des Arbeitsvertrages und der Betriebsvereinbarung.
Grundsätzlich muß aber unterschieden werden zwischen Überstunden (bei Ihnen als Mehrarbeit bezeichnet) und den Stunden auf dem Arbeitszeitkonto. Dieses erfasst die geleistete Arbeit, je nach Lage der Schichten und der Werktage fallen mal mehr, mal wenige Stunden an. Überstunden müssen vom Abeitgeber konkret angeordnet werden und fallen dann an, wenn die tägliche Arbeitszeit überschritten wird.
Die Aussage Ihres Arbeitgebers ist nicht richtig. Die Mehrarbeit, die von Ihrem Vertrag umfasst sind, haben nichts mit Ihrem Konto zu tun. Es kommmt aber auch darauf an, wie derartige Fälle in der Vegangenheit behandelt wurden.
Zu Frage 2 läßt sich ohne genaue Kenntnis Ihre Vereinbarungen zum Arbeitszeitkonto nichts genaues sagen. Meistens existieren Regeln, bis wann Minusstunden ausgeglichen werden müssen. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet Minusstunden im selben Monat auszugleichen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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