Nun wurde uns Dozenten vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass wir uns ab heute, 1.4.20, in Kurzarbeit befinden. Wir sollen eine Vergütung in Höhe von 60% unseres bisherigen Nettoentgeltes, finanziert von der Arbeitsagentur, und zusätzlich in Höhe von 20%, finanziert durch unseren Arbeitgeber, erhalten. ... Da die Arbeitsagentur ihren Anteil aus der Arbeitslosenversicherung bestreiten wird und Kurzarbeitsheld eigentlich dafür gedacht ist, den Wegfall von Arbeit zu überbücken, stellt sich mir die Frage, ob unser Arbeitgeber zu Recht, trotzdem die Arbeitsagentur 60% unseres Entgeltes tragen soll, von uns sozusagen 80% Leistung fordert?