Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Frage!
Wenn für den Monat durch verspätete Antragsstellung des Arbeitgebers kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestand, dann kommt es darauf an, was in Bezug auf die Kurzarbeit - ggf. einzelvertraglich, in einer Betriebsvereinbarung oder auch in einem geltenden Tarifvertrag geregelt ist. Es kommt hier auf die konkrete Formulierung an, weswegen ich schon an dieser Stelle sagen muss, dass ich ohne eine Prüfung des jeweiligen Dokumentes die Frage nur wie folgt beantworten kann:
Häufig finden sich Formulierungen, nach denen die Anordnung von Kurzarbeit von der Gewährung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit abhängig gemacht wird. Meistens ist der Wortlaut etwa wie folgt:
"Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit anordnen, wenn die Voraussetzungen für die
Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, die betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt wird (§§ 95 ff. SGB III).
(...)
Der Arbeitnehmer erklärt hierzu sein Einverständnis unter der Voraussetzung, dass die Agentur für Arbeit die vom Arbeitgeber beantragte Kurzarbeit bewilligt und Kurzarbeitergeld gewährt wird. "
In dem gewählten Beispiel ist die Anzeige sogar im Wortlaut enthalten. Ferner ist das erteilte Einverständnis eindeutig abhängig von der Bewilligung. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf sein volles Gehalt. Die Anordnung von Kurzarbeit stand dann unter einer Bedingung, die nicht eingetreten ist, so dass im Nachhinein die Anordnung von Kurzarbeit wegfiele. Dass Sie den Mitarbeiter nur zu 50% beschäftigt haben, ist dann nach der sog. "Betriebsrisikolehre" Angelegenheit des Arbeitgebers.
Es gibt aber auch andere Formulierungen, die diesen inhaltlichen Zusammenhang nicht oder zumindest nicht eindeutig beinhalten:
Hier ein Beispiel für einen nicht eindeutigen Fall: "Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit anordnen, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld grundsätzlich erfüllt sind." Eindeutig(er) würde es, wenn man dem hinzufügt: "Der Arbeitnehmer erklärt zur Anordnung von Kurzarbeit sein Einverständnis unter der Voraussetzung, dass die das Gehalt mindestens in der Höhe von Kurzarbeitergeld gewährt wird." Im letzten Fall wird das Einverständnis von der behördlichen Genehmigung abgekoppelt und nur von der Gehaltszahlung in selber Höhe abhängig gemacht.
Sollte das bei Ihnen der Fall sein, könnte man zumindest argumentieren, dass ein Lohnanspruch für die Zeit nur in Höhe des KUG besteht, das in diesem Fall eben vom Arbeitgeber getragen wird.
Schauen Sie also nach, wie genau die Vereinbarung zur Kurzarbeit formuliert ist, wenn Sie dann noch ergänzende Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ann Kathrin Traub
Hinweis: Die vorgenannten Beispiele dienen nur der Illustration. Ich übernehme keine Gewähr dafür, dass bei deren Verwendung ein Lohnanspruch ausgeschlossen wäre. Es kommt auf den Einzelfall an.
Wir haben keinen Tarifvertrag der für uns gilt und es wurde auch in den Arbeitsverträgen nichts vereinbart.
Stattdessen haben wir eine separate Vereinbarung mit folgendem Wortlaut getroffen:
Einverständniserklärung zur Einführung von Kurzarbeit
Die Arbeitnehmer/Innen wurden über die Einführung der Kurzarbeit am ____________ informiert und erklären sich damit einverstanden.
Daher würde ich die Einschätzung eher zum 2. Beispiel zuordnen. Oder?
Sehr geehrter Fragesteller,
die Formulierung fällt in die Kategorie: Nicht eindeutig. Sie ist in beide Richtungen auslegbar und Sie sind daher nicht wirksam davor geschützt, dass der oder die Mitarbeiter ihr volles Gehalt einfordern und Sie den Sachverhalt vor Gericht klären müssen.
Es tut mir leid, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ann Kathrin Traub