Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Anspruch und die Voraussetzungen von KUG sind in den §§ 95
ff SGB III geregelt. Kurzarbeitergeld kann als Ersatz für einen erheblichen Arbeitsausfall gewährt werden, dieser beginnt gem. § 96 SGB III
bei mind. 10%.
Wenn Sie 80% arbeiten sollen, dann müssten Sie 80 % Gehalt vom Arbeitgeber bekommen und in Bezug auf die restlichen 20 % erhalten Sie das Kurzarbeitergeld.
Wenn Sie jedoch nur 20% vom Arbeitgeber erhalten und den Rest über Kurzarbeitergeld, dann beträgt der Arbeitsausfall 80% und Sie müssen nur 20% arbeiten.
Das Ansinnen des Arbeitgebers, dass Sie 80% arbeiten sollen, bei nur 20% Gehalt und im übrigen KUG zu beziehen, ist somit rechtswidrig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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