Ende Erziehungsurlaub - Arbeitsplatzgarantie
vom 21.3.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Als ich in den Erziehungsurlaub ging, wurde von meiner Chefin diese Stelle mit einer neu eingestellten Mitarbeiterin mit unbefristetem Arbeitsvertrag besetzt. Nach entsprechender Nachfrage wurde mir nun mitgeteilt, dass diese Stelle nicht mehr für mich frei ist ( die Kinder Tagesgruppe besteht aber noch )und mir eine Stelle mit teilweiser Wochenend- und Nachtarbeit in der Betreuung von verhaltensgestörten Jugendlichen angeboten ( in meinem Arbeitsvertrag steht "Pädagogin" und leider nicht Erzieherin ). Aus meiner Sicht hat die Chefin einfach versäumt, bei der Einstellung der neuen Mitarbeiterin einen befristeten Arbeitsvertrag zu machen.