Sperrzeit durch Aufhebungsvertrag/Widerspruch
vom 2.8.2017
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
So wurde es auch im Vertrag formuliert. ... Seit dem 01.06.17 bin ich arbeitslos und habe heute ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen, dass vom 01.06 - 23.08 eine Sperrzeit eingetreten ist. ... Meine Stellungnahme für den Antrag auf Arbeitslosengeld war recht kurz gehalten, da mir von unserem Betriebsrat mitgeteilt wurde, dass der Aufhebungsvertrag für das Arbeitsamt so formuliert ist, dass eben keine Sperrzeit eintritt.