Ich (40 Jahre) bin inzwischen im fünften Vertrag (bis 2010) angelangt, jeder Vertrag (Dauer 1-3 Jahre) schloss sich ohne auch nur einen Tag Pause genau an den Vorgängervertrag an. ... Danach liegt ein sachlicher Grund insbesondere vor, wenn 1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, 2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder an ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern, 3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird, 4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt, 5. die Befristung zur Erprobung erfolgt, 6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, 7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder 8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. ... Falls ja, gibt es eine Möglichkeit, meinen Arbeitgeber schon jetzt, d.h. weit vor Auslaufen des aktuellen Vertrags, dazu zu zwingen, anzuerkennen das ich einen unbefristeten Vertrag habe?