Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze beantworten möchte. Die Erstberatung dient dabei einer ersten Orientierung.
Das Wichtigste zuerst: Ihr Arbeitgeber darf den befristeten Arbeitsvertrag nicht noch einmal ohne sachlichen Grund verlängern. Deshalb sollten Sie sich darauf einstellen, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht unbefristet weiterbeschäftigen möchte. Sie müssen eventuell auch mit einer Sperrzeit rechnen.
Gemäß § 14 Absatz II TzBfG
ist eine Befristung ohne Sachgrund nur bis maximal 2 Jahre zulässig. Nach Ende der Befristung ist nur eine unbefristete Tätigkeit möglich oder eine erneute Befristung mit Sachgrund, der vor Gericht vom Arbeitgeber dargelegt und bewiesen werden muss. Erfahrungsgemäß birgt die Befristung aus Sachgründen immer ein Risiko für den Arbeitgeber, weil der Sachgrund entweder vorgeschoben wurde oder gar nicht existiert.
Allerdings ist eine Befristung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren unproblematisch, deshalb ist Ihr Arbeitsvertrag nach meinem Dafürhalten auch grundsätzlich wirksam. Einzig der Zusatz im § 9 „Eine Verlängerung hinaus muss vorab schriftlich erfolgen" könnte unwirksam sein. Denn wenn Sie über die Befristung, also über den 28.02.2013 hinaus bei Ihrem Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden, wird automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 15 Absatz V TzBfG
begründet. D.h., wenn Ihr Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen sollte, sind Sie automatisch unbefristet eingestellt und zwar unabhängig davon, ob Ihr Arbeitgeber einen neuen Vertrag mit Ihnen abschließt oder nicht.
Das Verhalten Ihres Arbeitgebers verstößt nach meiner Auffassung (die nicht unbedingt von der Rechtsprechung geteilt wird) gegen den Vertrauensgrundsatz. Entweder Ihr Arbeitgeber sagt Ihnen direkt, dass er Sie weiterbeschäftigen will oder er lässt es bleiben und teilt Ihnen dies so rechtzeitig mit, dass Sie sich eventuell anderweitig umsehen können. Aber leider geben einige Arbeitgeber auf diesen Grundsatz herzlich wenig. Es sei denn, der Arbeitnehmer verstößt hiergegen. Auch die Androhung Ihnen kein Geld mehr zahlen zu wollen, wenn Sie „nicht parieren" spricht dafür, dass Ihr Arbeitgeber sich wenig bis gar nicht um Ihre Rechte schert.
Sie müssen im Übrigen in der Tat mit einer Sperre von bis zu einer Woche vom Arbeitsamt rechnen, da Sie sich nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend gemeldet haben, vgl. § 159
I Nr. 7 SGB III. Ich empfehle Ihnen bei einer Anhörung bzw. Stellungnahme der Behörde gegenüber darzulegen, dass Ihr Arbeitgeber Sie immer wieder vertröstet und Ihnen bis zuletzt eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt hat. Sofern Ihr Arbeitgeber Sie tatsächlich erst vorgestern dazu aufgefordert hat, sich arbeitssuchend zu melden, sollten Sie erklären dass Sie erst zu diesem Zeitpunkt von Ihrem Arbeitgeber über die Folgen einer verspäteten Arbeitssuchendmeldung erfahren haben oder – falls dies zutrifft – Sie von Ihrem Arbeitgeber überhaupt nicht auf die Rechtsfolgen aufmerksam gemacht wurden.
Ich empfehle Ihnen außerdem sich dem Arbeitgeber gegenüber ruhig zu verhalten und abzuwarten, ob er Sie über den 28.02.2013 hinaus weiterbeschäftigt. Bieten Sie ihm ruhig Ihre Arbeitskraft an und lassen sich z.B. für Schichten in den Dienstplan für den März 2013 eintragen und lassen sich diesen Plan entweder schriftlich mitgeben oder fotografieren Sie ihn einfach ab. Dies dient der Beweissicherung. Denn sollte Ihr Arbeitgeber dann auf den Gedanken kommen, Ihnen zu kündigen bzw. das Arbeitsverhältnis nicht weiter verlängern, sollten Sie sofort Kündigungsschutzklage bzw. Feststellungsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben und diesen Dienstplan als Beweis dafür vorlegen, dass eine Weiterbeschäftigung durchaus von Ihrem Arbeitgeber gewollt war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Volkan Ulukaya, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 12.01.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vielen Dank für Ihre Ausführliche Beantwortung .
Das heißt jetzt für mich , erstmal die Füße still zu halten und ab zu warten was kommt ?
Ist das denn überhaupt rechtmäßig , wenn der Arbeitgeber sein Original von der Verlängerung nicht mehr hat und nur die Kopie besitzt ?
Oder hatte ich da schon einen Fehler gemacht und Ihm die Kopie gegeben unter Androhung kein Lohn zu erhalten ?
MfG
vielen Dank für Ihre Ausführliche Beantwortung .
Das heißt jetzt für mich , erstmal die Füße still zu halten und ab zu warten was kommt ?
Ist das denn überhaupt rechtmäßig , wenn der Arbeitgeber sein Original von der Verlängerung nicht mehr hat und nur die Kopie besitzt ?
Oder hatte ich da schon einen Fehler gemacht und Ihm die Kopie gegeben unter Androhung kein Lohn zu erhalten ?
MfG
Genau, lassen Sie sich - wie bereits ausgeführt - ganz normal zur Arbeit einteilen.
Was die Verlängerung angeht ist das Verhalten des Arbeitgebers zwar ziemlich rüde, aber im Prinzip (aufgrund der zulässigen Befristung auf insgesamt 2 Jahre) zulässig. Sie haben hier keinen Fehler gemacht. Ich vermute, Ihr Arbeitgeber wollte nicht, dass Sie trotz der Vereinbarung argumentieren, dass Sie ohne Vertrag weiterbeschäftigt wurden und somit unbefristet eingestellt sind.
Übrigens, sofern Sie irgendeine schriftliche Zusage von Ihrem Arbeitgeber haben, dass Sie weiterbeschäftigt wurden, könnten Sie argumentieren, dass bereits jetzt schon ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Dieser muss nämlich nicht schriftlich erfolgen, sondern auch auch mündlich abgeschlossen und dann vollzogen (also tatsächlich umgesetzt) werden.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass es mit einer unbefristeten Stelle klappt und stehe für Rückfragen oder auch neue Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Volkan Ulukaya