Neuer Arbeitsvertrag - Inhalt
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Im Arbeitsvertrag sind eine wöchendliche Arbeitszeit von 40 Std vorgesehen.....usw (das Übliche) Dann kommt folgender Satz: (wörtlich) wenn die wirtschaftliche Lage dies notwendig macht, kann der Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit ohne Rücksicht auf die Kündigungsfrist dieses Vertrages vorübergehend kürzen. ... Im weiteren unter Arbeitsendgelt: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, vergütungen für nicht geleistete Dienste des Arbeitnehmers im Falle des annahmeverzuglohnes ohne Nachleistung des arbeitnehmers zu zahlen.Die Parteien sind sich darüber einig, dass § 615 BGB ausgeschlossen wird.