Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie brauchen sich nach meiner Erfahrung keine großen Sorgen machen. Ein Arbeitsverhältnis kann auch mündlich geschlossen werden, viele Arbeitnehmer haben keinen schriftlichen Vertrag. Es wird dann ggf. schwieriger die einzelnen Arbeitsbedingungen nachzuweisen. Ein Arbeitsverhältnis muss immer schriftlich gekündigt werden, selbst wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt.
Wenn nur Sie den Vertrag nicht mehr haben können Sie dies dem Gericht mitteilen und beantragen das das Gericht dem Arbeitgeber auferlegt den Vertrag vorzulegen. Das Arbeitsverhältnis können Sie auch anders, etwa durch die Gehaltsabrechnungen, nachweisen.
Im übrigen ist der AG nach dem Nachweisgesetz auf Aufforderung die wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses darzulegen, wie Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub oder Kündigungsfrist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht