Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich habe halbtags von 01.09.05 bis heute auf 400 Euro - Basis bei einer Gastronomie - GmbH als "Hausmeister" gearbeitet. Reinigungstätigkeiten haben allerdings nur ca. 20 % der Arbeitszeit ausgemacht. Überwiegend habe ich qualifiziertere Arbeit gemacht.
Ich wurde nun ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt, die Probezeit hatte ich bestanden. ... Bekomme ich nun 4 Wochen lang Gehalt oder so lange wie mein Vertrag befristet ist?
Nun sollen Verträge mit gegenseitiger Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende vereinbart werden. Ist das möglich oder gelten auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag Fristen, die jetzt nicht ohne weiteres geändert werden können?
Meine Frage: Ist hier schon ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen? Der Vertrag wurde mir Post mit Einschreiben geschickt und kam am WE. Ich war nicht da und muss den Vertrag nun bei der Post abholen.
Frage: Auch wenn die Frist klar definiert und somit als nachvollziehbar bzw. selbst überprüfbar ist, ist die Kündigung trotz der fehlerhaften Berechnung (bei mir endet die Frist einen Tag später - also am 23.03.2020) so richtig? ... Info: Im Vertrag steht, es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gem 622 BGB.
Einen Hinweis auf gesetzliche Kündigungsfristen gibt's also im Vertrag nicht. Kann ich nun Einspruch einlegen und wegen der Krankheit die Frist verlängern? ... Mai 2023 als Frist ändern lassen will, wie gehe ich vor?
Meine Frage: Bedeutet das, dass ich eine Hochrechnung für meine bereits geschlossenen Verträge und die daraus resultierende Provision bei einer Kündigung dem ArbG vorlegen kann, bzw. kann ich, trotzdem im Vertrag anders geregelt, Provisionszahlungen nach Beendigung des ArbV einfordern, solange Vertragsabschlüsse mir eindeutig zuordenbar sind? ... Das ist dann der fertige Vertrag.
Die Laufzeit des Vertrages wurde mit einer Zusatzvereinbarung vorzeitig (im Oktober oder November) bis zum 31.01.2007 verlängert. ... Folgende Regelungen wurden im ursprünglichen Vertrag hinsichtlich der Kündigung bzw. ... Frage: Ist es dem Arbeitnehmer überhaupt möglich (egal nach welchen §§) den zeitlich befristeten Vertrag vorzeitig zu kündigen?
Zumal in meinem Vertrag unter dem Punkt - "Kündigung-/frist" nicht darauf hingewiesen wird, in keiner weise wird die "besondere" Kündigugnsfrist erwänt.
Im Vertrag steht ein Kündigungs Frist von 6 Monaten. Mein Mann und ich möchten wahrscheinlich nach England zurück und sind sowieso mit dieser länger Kündigungs Frist überhaupt unzufrieden.
Sehr geehrte Damen und Herren, gern möchte ich von Ihnen wissen, ob es sich bei der folgenden Vertragsklausel um einen befristeten Vertrag handelt (speziell die Probezeit), oder ob dieser von Beginn an komplett unbefristet ist: "Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich das Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit, längstens jedoch bis zum Ablauf des Monats, in dem der Angestellte das gesetzliche Rentenalter erreicht."
Im Vertrag steht „Nach Ablauf der Probezeit wird das Beschäftigungsverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet." und "Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres." ... Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich nach dem 16.03.2015 eine Kündigung mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder kürzer vorgelegt bekomme?
Fast die ganze Zeit war ich aber auf unterschiedlichen befristeten Verträgen angestellt. Erst seit Juli dieses Jahres habe ich einen entfristeten Vertrag. ... Meine Frage: Gilt diese Frist auch für mich, obwohl der aktuelle Vertrag erst ein paar Monate alt ist?
Nach insgesamt 6 Jahren möchte ich kündigen und habe folgenden Passus im Vertrag: Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die für die Kündigung durch den Arbeitgeber maßgeblichen Fristen gelten gleichermaßen auch für den Arbeitnehmer.
In meinem Vertrag ist eine Klausel über das Weihnachtsgeld enthalten: "Bei einem Ausscheiden bis zum 31.03. des Folgejahres ist die Weihnachtsgratifikation zurückzuzahlen." Auszug Kündigungsfrist: "Während der vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mir einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, nach der Probezeit mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende." ... E. handelt es sich hierbei im Vertrag ja nur um die Definition der Kündigungsfrist.
Während dieser Zeit kann das Anstellungsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann das Vertragsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. ... Ist dieser Vertrag ordentlich befristet worden?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage: seit knapp 4 Monaten habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit bei einem Arbeitgeber, bei dem ich letztes Jahr bereits einen befristeten Vertrag hatte, den ich nach 5 Monaten gekündigt habe. ... Da der Vertrag nicht befristet ist, bin ich jetzt ratlos, welche Kündigungsfrist für mich gilt.
In meinem Vertrag steht folgende Klausel: "Der Anstellungsvertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. ... Für den Arbeitgeber gilt also eine Frist von 2 Monaten zum Ende des Kalendermonats, da diese gesetzlich so verankert ist. Für mich, also den Arbeitnehmer, gibt es im Gesetz ja aber im Grunde keine längere Frist.