Kündigungsfrist des AN bei unbefristetem Arbeitsvertrag
| 10.07.2014 15:58 |
Preis: ***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes
Zusammenfassung: Unwirksame Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
seit knapp 4 Monaten habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag ohne Probezeit bei einem Arbeitgeber, bei dem ich letztes Jahr bereits einen befristeten Vertrag hatte, den ich nach 5 Monaten gekündigt habe.
Zur Kündigungsfrist steht im jetzigen Arbeitsvertrag: "Es wird eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart. Im Falle der Verlängerung der Befristung wird eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart."
Da der Vertrag nicht befristet ist, bin ich jetzt ratlos, welche Kündigungsfrist für mich gilt.
Vielen Dank!