Arbeitsrecht: Tarifanwendung Ausschlußfristen
vom 16.11.2015
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Guten Tag, ich bin in der Hotellerie in leitender Position angestellt und habe seit dem 01.10.2014 20 sogenannte Guttage angesammelt ( Arbeit an Feiertage oder oftmals 6-Tage-Woche). Diese Tage werden auch in der EDV festgehalten und sollten irgendwann mal genommen werden, was aber personell nie möglich ist. In den meisten Fällen werden sie nach geraumer Zeit ausbezahlt.