Klausel im Arbeitsvertrag zu Kündigungsfristen
vom 30.3.2015
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Denn in meinem Arbeitsvertrag steht folgender Satz : .... Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen jeweils für beide Vertragsparteien. Heißt dies, dass ich als AN auch 4 Monate Kündigungsfrist einzuhalten habe ??