Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:
Grundlage der Kündigungsfrist ist der Arbeitsvertrag. Ihr Arbeitsvertrag nimmt Bezug auf den Manteltarifvertrag.
Laut Manteltarifvertrag haben Sie eine Kündigungsfrist, die grundsätzlich 6 Wochen beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sind Sie länger beschäftigt, verlängert sich die Kündigungsfrist abgestuft.
Für Sie gilt, da Sie länger als 8 Jahre zum Betrieb gehören und nichts anderes vereinbart wurde, eine Kündigungsfrist, die sich auf 4 Monate zum Monatsende erhöht.
D.h. Sie können Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, welches dann 4 Monate später endet, und zwar zum Ende des jeweiligen Monats.
Beispielsweise könnten Sie heute Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Vier Monate später hätten wir den 12.06.2016. Das Arbeitsverhältnis würde zum Ende des Monats Juni, also zum 30.06.2016, beendet werden.
Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.