Wortmarke und neue Firma, die gleichzeitig Teil eines Dritt-Firmennamens sind
vom 25.11.2015
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Anwälte, Ich beabsichtige die Marke <Fantasiename> u.a. in der Nizza-Klasse 36 vorerst (d.h. für die kommenden 10 Jahre) als Privatperson zu registrieren sowie innerhalb der nächsten beiden Jahre die "<Fantasiename> GmbH" ("GmbH") zu gründen. Nach erfolgter Unternehmensgründung wird die Marke unmittelbar durch die GmbH verwendet und gebraucht werden. Durch Internetrecherche hab ...