Logos Warenklasse 32 Warenklassenversion 9
beantwortet von
Rechtsanwalt Henning Twelmeier / Pforzheim
der Inhaber des Gebrauchsmusters nach § 11 GebrMG das ausschließliche Nutzungsrecht an dem geschützten Gegenstand. Ohne dessen Zustimmung ist es jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis, das Gegenstand des Gebrauchsmusters ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen. Nach § 12 ...